Hallo
Angenommen ich möchte meine Stelle in der Schweiz wechseln, und stehe in Kontakt mit einem Arbeitgeber, der eine neue Grenzgängerbewilligung für mich beantragt. Nun stellt sich aber am ersten Arbeitstag heraus, dass viele Dinge ganz anders sind als besprochen. Was passiert, wenn ich kündige? Ich würde das bei einem neuen Bewerbungsprozess gar nicht angeben/erklären wollen. Aber die Frage ist, ob es nicht über die Grenzgängerbewilligung für den nächsten Arbeitgeber einsichtig ist.
Besten Gruss und Dank
ksap