Hallo, ich bin neu hier. Ich habe vor im Februar 2017 in die Schweiz auszuwandern. Ich bin zur Zeit total verunsichert, weil ich schon so viel im Netz gelesen habe und nicht klar komme. Mein Arbeitsvertrag zum 1.3.2107 ist unterschrieben und ich habe zwei Wohnungen in der engeren Wahl. Mein Mann hat noch keine Arbeit, telefoniert aber täglich mit Firmen in der Schweiz.
Heute wurde ihm gesagt, laut eines neuen Gesetzes benötigt er eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, damit ihn die Firma einstellen kann.
Man bekommt aber doch nur eine Bewilligung, wenn man einen Job hat, oder?
Danke für eure Unterstützung.
LG Caroline
Aufenthaltsbewilligung zuerst oder Mietvetrag
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Hallo Caroline,
eine Bewilligung bekommt man eigentlich auch als Arbeitssuchende (nebenbei: dazu brauchst du ebenfalls eine Adresse...).
Aber von so einer Regelung, demnach nur jemand mit einer bereits vorhandenen Bewilligung eingestellt werden könnte, ist mir nichts bekannt. Eine Firma kann sich natürlich sowas durchaus erdenken, rechtlich wird es nicht tragbar sein, aber mit der Brechstange kommt man eh nicht ins Haus.
Die Arbeit aufnehmen kannst du wohl in dem Augenblick, wo du deine Bewilligung beantragt hast, da die Bewilligung für uns als Formsache gesehen wird. (Aber Vorsicht, diese Geschichte gilt nur für EU/EFTA Staatsbürger!) Vielleicht hat die Firma es so gemeint.... -
Hallo,vielen Dank. Ja,so wie du es beschrieben hast, habe ich auch schon einige Male gelesen,war mir aber nicht sicher. Ich beginne meine Arbeit am 1.3. und nehme meinen Mann einfach mit. Liebe Grüße
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Grüsse, die Überschrift passt zu meiner Fragestellung und hoffe auf Informationen.
Ich habe derzeit einen Arbeitsvertrag erhalte und unterschrieben. Meine Staatsangehörigkeit ist EU (DE). Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Wohnung, die zu meinem Pendelweg und Umgebung (Einkauf, Bahn, Sport) passend ist.
Das Unternehmen wird mir, wie vereinbart, behilflich sein (Der Umfang ist noch nicht geklärt, Ich vertraue ungern). Trotzdem steht man auf eigenen Füßen mit der Wohnungssuche. Zu meinen Fragen:
- Was muss ich zuerst beantragen? Eine Bewerbung im gewünschten Ort, Vertrag unterschreiben, dann Aufenthalt in der Gemeinde beantragen? Die Vermietergesellschaften verlangen aber meist eine Kopie des Ausländerausweis?! Ein Irrgarten. Was zuerst?
- Betreiberauskunft - Reicht die SCHUFA Auskunft?
- Führungszeugnis notwendig oder nur auf Wunsch bei Nachfrage?
- Ich kann leider nicht ständig in die Schweiz hinfliegen und Wohnungen besichtigen zu den gegebenen Zeitangaben. Das ist auf Dauer kostspielig und garantiert keine Wohnungszusicherung. Wer hat Tipps für solche Angelegenheiten? Videokonferenz zur Besichtigung ?Vielen Dank.
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Hallo..
Ich hatte erst den Job unterschrieben per Post.Dann habe ich 2 Tage Wohnungen angeschaut...Sammel alle möglichen Wohnungen zusammen.Dann biste fit.5 Stück in 2 Tagen.Dann habe ich gewartet und per Post den Vertrag von der Wohnungz zuchicken lassen...
ANMELDEN mache ich erst...wenn ich dort bin...8 Tage Zeit hat es.Ich brauchte keinen Ausländerausweis oder änliches..aber ein Arbeitsvertrag und Mieterbescheinigung vom jetzigen Vermieter ist gut dabei zu haben.Das Du keine Schulden bei denen hast und das Mietverhältnis ungekündigt ist.
Du musst in der Wohnung sein...Geruch einer Wohnung ist auch seehr wichtig.Atmosphäre.Unterschätze Dein Refugium nicht. -
Hallo TomTom
Einen Ausländerausweis brauchst du für die Wohnungssuche nicht. Im Fragebogen wird meistens zwar nach dem Ausweis gefragt, aber es reicht anzugeben welchen Ausweis du bekommen wirst. Hier gibt es eine Übersicht welche Ausländerausweise es gibt. Als Betreibungsauskunft reicht die SCHUFA für den Anfang aus. Führungszeugnis wird bei der Wohnungssuche normalerweise nicht benötigt.
Schöne Grüsse und viel Erfolg
Maik