Ich bin diese Woche in der Schweiz ( Kanton Bern ) in eine Polizeikontrolle gekommen in der mir mitgeteilt worden ist das mein Führerschein nicht gültig sei. Da ich schon 2 Jahre in der Schweiz lebe hätte ich meinen EU Führerschein nach 12 Monaten eintauschen müssen. Ich bin aber davon ausgegangen das dies nur der Fall wäre wenn ich auch ein Auto in der Schweiz registriere und habe den Umtausch vergessen bzw. durch falsches Informieren nicht durchgeführt. Ich habe allerdings kein eigenes Auto und leihe mir gelegentlich einen Wagen von meinen Eltern oder meiner Schwester aus Deutschland. Weiterhin habe ich noch eine Meldeadresse in Deutschland und bin fast jedes Wochenende in NRW. Meistens mit der Bahn, Fernbussen oder via Flugzeug. Der Polizist meinte das es nun ein Staatsanwalt beurteilt und ich daraufhin einen Brief bekomme. Mit welcher Strafe muss ich hier rechnen? Und wie ist die Situation dann wenn ich meinen Führerschein nun umtausche, darf ich dann trotzdem ein Auto das ich mir in Deutschland leihe in der Schweiz fahren? Ich bin auch nur noch bis einschliesslich August 2017 in der Schweiz und gehe dann zurück. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Frist zum Führerschein umschreiben verpasst.
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Hallo Ben No
Ich würde dir gern eine andere Antwort geben. Aber die Strafe wird wahrscheinlich nicht all zu gering ausfallen. Rein juristisch gesehen, ist es "Fahren ohne Führerschein" gewesen und das wird pro Fall entschieden.
Ein Auto aus Deutschland bei Verwanden zu leihen und in der Schweiz zu fahren ist ebenfalls keine gute Idee. Mit einem Schweizer Führerschein ist dies nicht mehr möglich. Dann besteht schnell der Verdacht auf eine unterlassene Einfuhr des Fahrzeugs. Hinterziehung von Mehrwertsteuer und Automobilsteuer. Anders sieht es mit richtigen Mietwagen aus, die dürfen natürlich auch in der Schweiz gefahren werden.
Tut mir leid.
Schöne Grüsse
Maik