Hallo zusammen,
erstmals vielen Dank für die vielen Infos, die man in diesem Forum bekommt. Ich habe viele Themen durchgelesen und viele meiner Fragen wurden schon dadurch beantwortet.
Ich bin Rina und ich werde dieses Jahr in die Schweiz auswandern. Mein Mann hat eine Stelle in Thurgau bekommen, er wird die Stelle im Frühling antreten und nach ein Paar Monaten werde ich dann auch umziehen. Wir haben einige Zeit überlegt, ob wir (bzw. mein Mann) Grenzgänger sein möchten oder doch lieber auswandern und haben uns dann fürs Auswandern entschieden.
Zu der Auswanderung habe ich viele Informationen durch die Beiträge in diesem Forum bekommen (vielen Dank nochmal). Ich fasse alles zusammen:
1. Aufenthaltsbewilligung - mein Mann wird die ersten Monate in einer Ferienwohnung wohnen, er meldet seinen Zuzug in dem Einwohneramt in dem Ort, wo die Ferienwohnung ist. Dort stellt er auch einen Antrag für die Ausländerbewilligung.
2. Bank - Er hat sich für Kantonalbank Thurgau entschieden.
3. Krankenkasse - obligatorische Krankenversicherung mit evtl. Zusatzversicherungen. Er wird sich bei SWICA versichern lassen.
Ist das korrekt so? Oder sollte die Reihenfolge anders sein? Sind Kantonalbank und SWICA empfehlenswert?
Wegen den anderen Versicherungen kläre ich das noch mit unserem Versicherungsmakler, ob wir diese behalten können oder diese gekündigt werden und dann in der Schweiz neue Versicherungen abgeschlossen werden sollen.
Und jetzt zu dem Teil, wo ich weniger Informationen gefunden habe (ist ja auch eher unüblich
ich werde bei meinem jetzigen (deutschen) Arbeitgeber bleiben (Homeoffice), also werde ich Grenzgängerin, aber in eine andere Richtung.
Was ich bisher gefunden habe: ich bin bis Ende 2022 eine Wegzüglerin, mein Gehalt wird also in Deutschland besteuert. Die Steuer, die ich in der Schweiz zahle, werden angerechnet. Heißt das, dass ich die Steuer in gleicher Höhe zahle, wie bisher, die Steuer wird nur zwischen den beiden Länder sozusagen geteilt?
Meine Krankenversicherung: ich bleibe in Deutschland wie bisher versichert. Wenn ich zu einem Facharzt muss, kann ich dann nach BW zu einem Arzt gehen. Den Hausarzt hat man aber doch lieber in dem gleichen Wohnort. D.h. hier müsste ich eine Zusatzversicherung in Deutschland abschliessen, die die Behandlungen in der Schweiz übernimmt. Ist es korrekt? Oder kann ich mich einfach in der schweizerischen Krankenversicherung versichern lassen?
Meine Unfallversicherung: ich arbeite zwar Vollzeit, aber nicht in der Schweiz, muss mich also selbst versichern. Wo kann ich das machen? Ich habe nur gefunden, dass die Leute, die nicht arbeiten, die Unfallversicherung zusammen mit der Krankenversicherung abschliessen.
Arbeitslosenversicherung: bezahle ich die ALV in Deutschland oder in der Schweiz? Falls in Deutschland, habe ich überhaupt Anspruch auf ALG, wenn ich arbeitslos werde? Oder wird es so sein, dass ich in DE keinen Anspruch darauf habe, da ich in der Schweiz wohne und in der Schweiz nicht, da ich keine ALV bezahlt habe? Gut, man hofft natürlich, dass der Fall nie eintrifft, aber ich würde es trotzdem gerne wissen.
AU-Bescheinigung: bisher wenn ich mal erkälter war, bin ich zum Arzt gegangen und habe eine AU-Bescheinigung bekommen, die ich dann an den Arbeitgeber verschickt habe. Wird sich was ändern? Reicht es, wenn ich von einem Arzt in der Schweiz eine Bescheinigung bekomme und diese an den AG schicke? Oder muss ich unbedingt zu einem Arzt in Deutschland gehen? (passiert zwar nicht oft, aber ich würde das ebenfalls gerne wissen)
Jetzt ist es doch sehr lang geworden
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Rina