Hallo,
ich bin der neue
Mein Name ist Uli. Seit 1.1.2016 arbeite ich in der Schweiz im Kanton BL. Die ersten sieben Monate war ich als Grenzgänger gemeldet. Gewohnt habe ich bei einem Kollegen im Kanton AG. Mein Wohnort in DE ist etwas mehr als 110km von der Arbeit entfernt. Genau genommen sind es 800km. Ich wohne nämlich an der Nordseeküste. Dadurch, dass ich so weit entfernt wohne, gilt für mich ja die 60 Tage Regelung, sodass ich nur in der Schweiz steuerpflichtig bin. Krankenversichert war ich zu der Zeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse in DE (war vorher selbständig in DE).
Seit dem 1.8.2016 habe ich eine kleine Wohnung im Kanton BL. Ich habe dann sofort die Bewilligung B beantragt und auch bekommen. Ich habe mich bisher noch bei keiner Krankenkasse in CH angemeldet. Ich weiss, ich habe da eigentlich nur drei Monate Zeit zu. Bisher war alles ruhig.
Ich Pendel regelmäßig zwischen CH und DE zu meiner Familie. Rein von der Steuer liegt meine Lebensmittelpunkt ja wegen meiner Familie immer noch in DE. ABER, da ich an mehr als 183 Tagen in der Schweiz bin, bin ich auch nur hier steuerpflichtig. Zumindest mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Aus meiner Konstellation ergeben sich jetzt verschiedene Fragen:
1. Ich möchte meine mir vertrauten Ärzte an der Nordsee nicht aufgeben und weiterhin von denen behandelt werden. Auch einen eventuell geplanten Krankenhausaufenthalt möchte ich lieber an der Küste durchführen lassen, damit meine Familie in der Nähe ist. Macht es dafür Sinn, mich wieder als Grenzgänger anzumelden und dann in der Schweiz die Grundsicherung in der KK beantragen und über das Formular E 106 bei meiner bisherigen Krankenkasse in D eine Karte zu holen? Oder gibt es auch eine finanziell vernünftige Lösung mit Bewilligung B? Könnte ich überhaupt zurück zum Grenzgänger? Wie? Meine Wohnung in der Schweiz will ich natürlich behalten.
2. Als Person, die Quellensteuer bezahlt, kann ich ja eine Tarifkorrektur durchführen lassen. Was kann ich da angeben. gerade in Anbetracht, dass ich 7 Monate Grenzgänger und 5 Monate mit Bewilligung B war.
3. Kann ich als Grenzgänger ein KFZ in der Schweiz zulassen? Ich könnte günstig an ein gebrauchtes Fahrzeug in CH kommen und wenn ich das ausführe würden ja Zoll und Steuern auf mich zukommen.
Das wäre es erstmal. Bei Lesen der anderen Beiträge habe ich schon sehr viel Fachwissen und Erfahrungen gefunden. Vielleicht habt Ihr ja Tipps für mich.