Hallo zusammen,
ich bin über die Suchfunktion auf dieses Forum gestoßen. Aufgefallen sind mir die netten und hilfsbereiten Kommentare hier, keine doofen Anfeindungen oder Kommentare
Ich würde mir gern eine Meinung bzw. einen Rat einholen bezüglich des Form. 15.30.
Kurz zum Sachverhalt. Ich habe mir im April 2016 ein Auto finanziert und bin im Mai 2016 nach Konstanz gezogen. Hier hat es mich aufgrund einer neuen Arbeit und meiner Partnerin hinverschlagen. Meine Partnerin wohnt in der Schweiz, ganz in Grenznähe. Da sie kein eigenes Auto besitzt und vorwiegend bei mir übernachtet, benutzt sie das Fahrzeug um auf Arbeit zu fahren. Somit muss Sie mehrmals in der Woche über die Grenze.
Um dies unproblematisch zu gestalten, haben wir die Zollbewilligung Form. 15.30 erhalten, die noch bis Mai 2018 gültig ist. Zwischenzeitlich geht allerdings das allseits bekannte 1 Jahr vorüber, in welchem das Fahrzeug ja gewöhnlich mit Schweizer Kennzeichen versehen werden müsste.
Nun stellt sich die Situation allerdings etwas problematisch dar, da das Fahrzeug ja nicht mir gehört, sondern weiterhin der Bank. Hatte jemand schonmal dasselbe Problem?
Geht es jetzt um die Kulanz des Straßenverkehrsamtes, die das Auto noch das restliche Jahr mit deutschen Kennzeichen akzeptieren würde? Ich habe noch irgendwo gelesen, das man evtl. die Schweizer KFZ Steuer bezahlen würde, damit hätten wir jedoch erstmal kein Problem.
Tendenziell geht es dahin, dass meine Partnerin 2018 mit nach Deutschland ziehen wird als Grenzgänger, somit ginge es mit lediglich um den Zeitraum bis Mai 2018 mit dem Fahrzeug.
Kann jemand helfen?
Liebe Grüße