Hallo,
erst einmal vielen Dank Maik für diese tolle Homepage! Das macht bestimmt ordentlich Arbeit und zeigt eine Menge Engagament.
kurz zu mir: ich wohne mit meiner Familie in Deutschland und habe ein Job-Angebot aus der Schweiz bekommen. Und soll jetzt schon am 01. April starten. Also nächste Woche!
Die Firma besorgt mir erstmal eine möblierte Wohnung und sobald ich etwas dauerhaftes gefunden habe, werde ich dann komplett mit meiner Familie umziehen. Da meine Kinder noch recht klein sind (1 und 4), möchte ich natürlich über Ostern nach Hause fliegen und bin nur den 01., 02. in Zürich und dann wieder ab dem 07. April.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich mich innerhalb der ersten Woche in der Schweiz gleich anmelden müsste. Das sollte am 02. hoffentlich auch gehen, aber muss ich mich vorher in Deuttschland abmelden? Oder geht das Zug um Zug? In Deutschland geht eine Abmeldung ja nur bei gleichzeitiger Anmeldung...
Ich will mich natürlich so schnell wie möglich in der Schweiz krankenversichern. Aber im ersten Monat würde ich noch meine deutsche (gesetzliche) Versicherung nutzen wollen. Alle Raten zu einer "Leistungsübernahme Erklärung". Was ist das?
vielen Dank im Voraus!
Liz