Liebes Forum,
ich hoffe hier Erfahrungswerte zu finden, die auch ein dazu befragter Steuerberater nicht hatte.
Ich bin 2015 in die Schweiz übergesiedelt, habe hier Bewilligung B und Arbeitsvertrag für 5 Jahre. Bevors ich diese Möglichkeit auftat, hatte ich in Deutschland noch ein Projekt für 2016 angenommen, das per Werkvertrag geregelt war.
Sprich: jetzt in 2017 muss ich eine Rechnung in Deutschland stellen, um mein Geld für das Projekt zu bekommen. Da ich 2016 noch 50% statt 100% gearbeitet habe in der Schweiz, war das auch im Prinzip kein Problem.
Problem ist aber: wie genau muss ich jetzt diese Rechnung an den deutschen Arbeitgeber stellen, um keine Steuerprobleme zu bekommen? Ich zahle ja in der Schweiz Quellsteuer, mache keine Steuererklärung. Habe aber auch (natürlich) keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, mache dort also auch keine.
Hat jemand mit einer solchen Situation bereits Erfahrung?
Weise ich da die Umsatzsteuer in der Rechnung aus und der Arbeitgeber behält sie einfach ein?
Besten Dank
Tom