Hallo zusammen!
als Nicht-Bewilligungspflichtiger (Arbeitsstelle unter 3 Monaten, dt. Pass) stellt sich mir langsam die Frage, wie danach ein möglicher Aufenthalt in der Schweiz aussehen könnte (langfristiges Ziel ist die Auswanderung). Dabei sind mir folgende Teil-Fragen gekommen.
- kann man im Anschluss an eine 3-Monats-Stelle in der Schweiz bleiben und nach einer Stelle suchen? Ist das für Personen mit dt. Pass bewilligungspflichtig?(Falls ja, L?) Kriiegt man das im Regel- oder eher im Ausnahmefall?
- kann man mit einer Studienplatzzusage für z.B. WS 2017/2018 bis dahin in der Schweiz verweilen?
- gibt es eine "Zwangspause" nach der bewilligungsfreien 3-Monats-Stelle?
- oder: kann eine L-Bewilligung direkt, ohne UNterbrechung, an die 3-Monats-Stelle angeknüpft werden, wenn z.B. das Unternehmen die Stelle verlängert?
- gibt es einen Richtwert, ab wieviel CHF/Monat eine L-Bewilligung erteilt wird? Muss es eine 100%-Stelle sein?
- gibt es eine Mindestdauer des Arbeitsvertrags zur Erteilung einer L-Bewilligung oder sind z.B. auch 2 Monate möglich?
Wenn jemand irgendwie, egal bei welcher Frage, weiterhelfen kann, wäre ich außerordentlich froh!
liebe Grüsse
lorrai