Hallo Community,
lese fleissig alle tollen Beiträge, Fragen und Antworten mit, nun öffnen sich bei mir paar Fragen. Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich, 29 Jahre alt arbeite seit ca. 1 Jahr in der Schweiz als Grenzgänger. Unbefristet Arbeitsverhältnis und gemeldet in DE
Meine Partnerin (nicht verheiratet) arbeitet auch unbefristet in der Schweiz als Grenzgängerin und ist in DE gemeldet.
Wir wohnen zusammen in einer kleinen gemeinsamen Wohnung. Wir lieben schon immer die Schweiz, die Landschaft und die Menschen. Wir haben einen engen Kontakt zum Land. Nun wollen wir auch in die Schweiz auswandern, bzw. zügeln.
Den Mietvertrag haben wir bereits unterschrieben, er ist auf 1.8.2017 datiert. Den Schlüssel haben wir aber jetzt schon, da wir uns mit dem Vermieter geeinigt haben. Wir dürfen jetzt entspannt die Wohnung einrichten, zahlen keine Miete, sondern erst mit dem Einzug im August (wegen der Kündigungsfrist im DE).
Ziel/geplant war auf Ende Juli uns in DE abmelden und dann zu zügeln.
Nun meine Fragen/Gedanken.
1) Welche Nachteile entstehen, wenn sich eine Person von uns bereits auf Ende Mai abmeldet und in CH anmeldet?
--> geht das überhaupt? Wenn der Mietvertrag erst auf 1.8. datiert ist? Oder muss ich den Vertrag umdatieren?
2) Vorteil ist doch, eine Person spart sich die DE Steuern, hat bereits eine Bewilligung und kann Dinge wie Internet etc. bestellen (ohne Wohnsitz und Bewilligung kaum/nicht möglich)
Wie würdet Ihr jetzt mit der Situation umgehen? Die Entfernung zwischen Wohnsitz DE und Wohnsitz CH beträgt 15 Autominuten.
Vielleicht hatte schon jemand solch einen Fall?
Danke und liebe Grüsse
Christoph