Hallo zusammen,
nach reichlichem Stöbern habe ich leider keinen verwandten Beitrag gefunden. Deswegen hier mein Topic.
Ausgangssituation:
Ich arbeite für eine Firma in der Schweiz, bin allerdings bei der Mutterfirma in Deutschland angestellt und beziehe von dort auch mein Gehalt.
Nun benötige ich allerdings eine Wohnung sowie eine Aufenthaltsgenehmigung (Bewilligung).
Ich bin kein Grenzgänger, denn per Definition müsste ich im Grenznahen Gebiet wohnen, was bei Nähe Frankfurt nicht der Fall ist.
Nun ist es so, das ich im Durchschnitt etwa 3-4 Tage in der Schweiz arbeite, 1-2 Tage allerdings noch im Office des Mutterkonzerns beschäftigt bin.
PS: was ich noch erwähnen sollte: Die Stelle ist zwar unbefristet, aber ich werde die Position sehr wahrscheinlich nur 2-3 Jahre inne haben und dann wieder nach Deutschland wechseln.
Zusammengefasst: Ich wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz bei einem deutschen Unternehmen mit schweizer Filiale, bin aber über Deutschland angestellt.
Jetzt zu meinen Fragen:
Kann ich mir die Krankenversicherung in der Schweiz mit einer Ausnahmegenehmigung sparen? - Ich werde den deutschen Wohnsitz definitiv behalten wollen und wäre dann dementsprechend hier versichert Aber zwei Krankenversicherungen zu bezahlen kommt mir auch etwas übertrieben vor.
Benötige ich überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung (vermutlich ja)? - speziell für den Fall, wenn ich eine Wohnung auf meinen Namen beziehe.
Wie ist es mit einer Unfallversicherung und mit Steuer?
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
besten Dank
VG
Noyzer