Ich gehe ab Mai für längstens sechs Monate in die Ost-Schweiz, um dort eine Arbeit zu suchen.
Von der Agentur für Arbeit in Deutschland habe ich die Genehmigung erhalten (Formular U2), dort arbeitssuchend zu sein.
Ich muss mich innerhalb von sechs Werktagen beim Schweizer Arbeitsamt melden.
Nun meine Frage: Muss ich mich, bevor ich beim Arbeitsamt dort vorstellig werde, in der Schweiz anmelden?
Ich habe dort lediglich ein Zimmer, wo ich in der Zeit wohnen kann.
Ich habe keinen Arbeitsvertrag, da ich ja dort erst mal Arbeit suchen möchte.
Das Arbeitslosengeld aus Deutschland bekomme ich aber nur, wenn ich mich beim Arbeitsamt in der Schweiz gemeldet habe.