Liebe Forumsgemeinde!
Seit knapp einem Jahr arbeite ich in der Schweiz, kehre als Grenzgängerin regelmäßig am WE an meinen Hauptwohnsitz nach Deutschland zurück. In der Schweiz verfüge ich bisher über keinen Wohnsitz, logiere mal hier mal da, bin dort also in keiner Gemeinde angemeldet. Ab August wird nun mein Arbeitsumfang erhöht (von 30 auf 90%) und mein Arbeitsvertrag entfristet. Folglich stehe ich jetzt vor einem Problem bzw einer Grundfrage, die es zu beantworten gilt : Bisher fahre ich jedes WE 1500 km (nach Dresden) und das ist bei diesem neuen Arbeitsumfang auf Dauer nicht leistbar (und so gesehen ist das auch nicht nötig, ich muss da nicht jede Woche auftauchen), d.h. ich kann eigentlich nicht weiterhin Grenzgängerin sein und möchte es auch nicht zwingend sein. Andererseits bin ich mir absolut nicht sicher, dauerhaft in der Schweiz bleiben zu wollen. Ich möchte definitiv meinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufrecht erhalten (v.a. da er mich nichts kostet), mir dann aber gern einen Zweitwohnsitz in der Schweiz zulegen, aber ohne die Auflage einer wöchentlichen Rückkehr nach Deutschland. Nun: Wie stelle ich das an? Wenn ich richtig informiert bin, müsste ich die Aufenthaltsgenehmigung B beantragen und würde die sicher auch bekommen. Welche weiteren Folgen würde das aber nach sich ziehen? MUSS ich Krankenversicherung, KFZ-Versicherung und ggf. auch alle weiteren Versicherungen ummelden? Braucht mein Auto ein neues Kennzeichen? Oder rechtfertigt ein deutscher Hauptwohnsitz den Verbleib in den deutschen Versicherungen? Braucht es ggf. eine andere Aufenthaltsgenehmigung, deren Buchstabe mir noch nicht bekannt ist?
Viele Grüße und lieben Dank im Voraus für eure Antworten!