Also hier im Thread gibt es IMHO einige Aussagen welcher einer Korrektur bedürfen.
Ja gut bzgl doppelt besteuert. Beim grenzgang würde vom bruttolohn ca 5 prozent an den schweizer staat gehen.
Hier wird das Doppelbesteuerungsabkommen vom Namen her missverstanden. Denn das Abkommen (DBA) verhindert diese hier angenommene Doppelbesteuerung. Sprich die abgeführten 4,5 % Quellensteuer für Grenzgänger werden 1:1 von der deutschen Einkommenssteuerschuld abgezogen. Man ist in dieser Hinsicht steuerlich also nicht schlechter gestellt.
Mein Arbeitgeber zahlt bspw. einen höheren Anteil an der Pensionskasse, sodass mir weniger abgezogen wird.
Das wird teuer! Seit 2016 (?) sind diese so genannten überobligatorischen Beiträge zur Pensionskasse wie zusätzliches Einkommen zu werten, müssen also voll von dir als Arbeitnehmer versteuert werden. Und das kann bei grosszügigen Arbeitgebern dann schnell richtig teuer werden. Zudem kannst du deine eigenen überobligatorischen Beiträge nirgendwo geltend machen oder abziehen, obwohl du teilweise gar nicht steuern kannst, ob du diese zahlen willst.
Grenzgänger sind in dieser Hinsicht ihren Kollegen mit Wohnsitz in der Schweiz deutlich schlechter gestellt - sie zahlen dafür, dass der Arbeitgeber zusätzlich was zur Altersvorsorge tut. Gut, dafür sind die Erträge im Rentenalter dann anders bzw. geringer besteuert, aber eigentlich versucht man im Regelfall genau das Gegenteil zu erreichen - sprich dass man Einkommen (aus Renten bzw. Erträgen) erst im Alter versteuert, weil man dort in der Regel einen niedrigeren Steuersatz hat.
Zum Grenzgängerdasein, hier ist es möglich sich von der KVG entbinden zu lassen. Man versichert sich lediglich VVG (privat) und spart sich locker 100 Franken pro Monat! Noch eine Zahnzusatz in DE abschließen und man fährt bzgl Krankenversicherung am besten!
Gott sei Dank kann man sich mittlerweile (nach meinen Informationen) nicht mehr nach VVG in der Schweiz neuversichern, dieser grosse Schmuh ist endlich vorbei.
Warum die Versicherung nach VVG problematisch war? Es gibt mehrere Gründe:
- Man verbaut sich prinzipiell erstmal das Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Das kann im Alter (ab 55 Jahren) richtig übel sein.
- Man verbaut sich die Möglichkeit, in andere Modelle (z.B. KVG) zu wechseln
- In VVG-Tarifen können höhere Provisionen gezahlt werden, daher wurden diese bevorzugt von Maklern und Vermittlern empfohlen
- Man kommt mittlerweile aus den Tarifen nicht mehr raus. Sprich das Risiko wächst, weile keine gesunden, jungen Menschen mehr der Versicherung beitreten, wodurch die Prämien überproportional steigen. Auch die Tarife der deutschen Zusatzversicherungen galoppieren davon.
- Du zahlst auch bei Behandlungen in Deutschland Franchise und Selbstbehalt, was bei einer Versicherung gemäss KVG mit aushelfendem Träger in Deutschland nicht der Fall ist
- Mittlerweile, unter Berücksichtigung der Franchise, ist eine Grenzgängerversicherung nach KVG günstiger als nach VVG. Ich seh's an den Prämien bei meiner Frau (Helsana, KVG) und bei mir (Sympany, VVG).
Wer einmal von dem s.g. Optionsrecht Gebrauch gemacht hat, hat richtig grosse Probleme da wieder rauszukommen, da dies nicht vorgesehen ist. Im Zweifelsfall muss ich wohl mal irgendwann ein Jahr pro Forma in Schweiz ziehen, damit ich aus dieser Falle herauskomme.