Hallo liebe Forummitglieder,
diesen Sommer werde ich in die CH auswandern. Ca. 1 Monat davor werde ich ein Auto in D kaufen. Voraussichtliche Aufenthalt in der CH wird unter einem Jahr sein. Somit habe ich vor das Formular 15.30 zu verwenden und sicherstellen, dass ich weniger als 12 Monate in der CH sein werde.
Nun habe ich folgende Fragen:
- Ich bin Schweizer, beim Formular 15.30 wird immer von ausländischen Farzeughaltern gesprochen oder ist 15.30 einfach allgemein für im Ausland wohnenden Personen möglich.
- das mit dem 15.30 funktioniert ja nur wenn das Auto weiterhin in D versichert ist (die Versicherung den Auslandsaufenthalt übernimmt) und noch ausreichend Tüv hat, richtig? Wie verhält sich das mit der deutschen KFZ-Steuer (ich habe hierzu auf dem Forum leider keine Infos gefunden)? Wenn ich mich in D abmelde, dann kann ich ja auch keine KFZ-Steuer in D mehr zahlen. Oder zahlt man mit dem Formular 15.30 weder Steuern in D noch in CH?
Vielen Dank für die Hilfe!
Jan2407