Huhu,
bin nun meinem Ziel immer näher.
Hätte die Chance bis zur Ausbildung ein Job anzunehmen. Mir wurde gesagt ich benötige einen Arbeitsvetrag um ein Visum zu kriegen, muss ich auch einen Mindestverdienst haben?
LG
Huhu,
bin nun meinem Ziel immer näher.
Hätte die Chance bis zur Ausbildung ein Job anzunehmen. Mir wurde gesagt ich benötige einen Arbeitsvetrag um ein Visum zu kriegen, muss ich auch einen Mindestverdienst haben?
LG
Hoi
Was meinst du mit Visum? Wenn du die Aufenthaltsbewilligung meinst, dann brauchst du lediglich einen Arbeitsvertrag. Die Aufenthaltsbewilligung richtet sich dann nach der Dauer des Arbeitsvertrages. Über einen Mindestverdienst ist mir nichts bekannt, der Arbeitsvertrag sollte aber mit den für die Branche geltenden Richtlinien zusammenpassen.
Schöne Grüsse
Maik
Jein.
Sowas gab es vor 2004 (neben Kontingentierung und Inländervorrang) explizit;
i.M. ist für Kontrolle wohl eh kein Personal mehr da; so sieht's aus.
Die sog. flankierenden Massnahmen sehen aber vor, dass der Arbeitgeber belangt werden kann (bis zur Ausweisung, falls Ausländer), wenn Standards nicht eingehalten werden (ersteres kommt leider m.W. nicht vor, wäre aber in Fällen offensichtlicher Verstösse bitter nötig, im Interesse der Angestellten, auch der ausländischen).
Was es allerdings noch gibt (in allen EU-Ländern m.W. aber ebenso): Mindestanforderungen an Wohnraum (Mindestanzahl Räume = Bewohner-1) und Liquidität.
Theoretisch jedenfalls. Es wird aber diskutiert, das wieder strenger zu handhaben. Und seit April gilt auch praktisch:
http://www.swissinfo.ch/eng/welfare-co…olvent/41322566
https://www.news.admin.ch/message/index.…de&msg-id=56543
... zumindest, was die Stellensuche angeht (hatten wir in einem anderen Thread, das Thema, ganz konkret).
LG