Hallo Leute,
erstmal ein großes Lob meinerseits für dieses Forum.
Überraschend habe ich ein Jobangebot in der Schweiz bekommen und werde demnächst zum Auswanderer bzw. Einwanderer (von Österreich in die Schweiz).
Einige meiner Fragen wurden hier schon beantwortet, mit einem Thema bin ich aber noch nicht weiter gekommen.
1. Frage. Bei einem Gehalt > 120 k muss wie ein normaler Schweizer am Ende eines Jahres eine Steuererklärung eingereicht werden.
Gilt dies bei erstmaligem Überschreiten dieser Grenze oder ist das definiert durch den Arbeitsvertrag? Hintergrund: wenn ich in diesem Jahr anfangen würde, wäre die Grenze sicher nicht überschritten.
2. Frage. Wenn erst bei Überschreiten der 120 k Grenze die Regelung greift, wann sollte ich mich mit der Gemeindewahl beschäftigen? Könnte ich im Extremfall bis 30.12. kommenden Jahres in irgendeiner Gemeinde meines Wunschkantons gemeldet sein und mir dann spätestens bis zum 31.12. eine andere Wohnung in einem etwas steuerfreundlicheren Teil des Kantons suchen? Hintergrund: ich hätte sofort eine Wohnung zur Verfügung, die befindet sich aber im teuersten Teil des Kantons.
Vielen Dank vorab!
LG Chris