Hallo allerseits,
ich werde nächste Woche in die Schweiz umziehen und habe noch einige Fragen und wäre sehr dankbar, wenn Ihr mit Eurem Wissen mir weiterhelfen könntet:
Erstes Problem
Ich habe mir am 21.02.2017 einen Gebrauchtwageb zugelegt, der bei Zuzug in die Schweiz (am 26.07.2017) noch keine 6 Monate in meinem Besitz ist.
Bei Nachfrage am Zoll wurde mir mitgeteilt ich könne:
a) das Auto direkt Einführen und somit auch verzollen und versteuern
oder
b) das Auto mit dem Formular 15.30 anmelden und vorläufig (auf 2 Jahre begrenzt) mit deutscher Zulassung in der Schweiz fahren und im Anschluss an die Frist zu versteuern und verzollen.
Meine Frage ist nun ob dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, oder ob ich das Auto nicht noch "nachholen" kann? Denn am 21.08. wäre der PKW ja 6 Monate alt....
Zweites Problem:
Ferner habe ich eine andere Frage. Ich werde mit meinem PKW und einem Zügelunternehmen umziehen. Jetzt will mir das Zügelunternehmen für die Verzollung einen Zollagenten aufschwatzen, den ich aber nicht will. Die Anmeldung in der Schweiz und die Einfuhr scheinen einfach zu sein. Die Ausfuhr jedoch nicht… Nachdem ich hin und her telefoniert habe, meinte der deutsche Zoll zu mir, dass ich beim Binnenzollamt einen Antrag auf Ausfuhr meines Umzugsgutes stellen muss und dies genehmigt werden muss. Außerdem meinte der Zügler, dass er irgendein C2 Ausfuhrbescheid benötigt. Weiß da einer mehr? Wie habt ihr das gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
orbiter