Hallohallo,
so, nun kann/muss/möchte ich eine erste wichtige Frage loswerden. Vielleicht könnt ihr mir helfen und die Frage ist ganz leicht beantwortet. Habe schon das Netz durchforstet, aber keine oder keine konkreten Antworten gefunden.
Da ich mich noch bis April 2020 in Elternzeit befinde überlegen wir, ob wir diese Zeit für mich insofern nutzen, dass ich die Elternzeit weiterhin in Anspruch nehme, so dass ich meinen Job nicht kündigen muss. Vor allem, falls das Projekt Schweiz doch “scheitern” sollte und wir nach Deutschland zurückkehren müssen.
Nun frage ich mich, wie es sich mit der Krankenversicherung verhält. Ich wäre ja weiterhin gesetzlich in Deutschland während dieser Zeit versichert. Unsere Kinder im Rahmen der Familienversicherung über mich ebenso. Was ist aber, wenn ich vor Ort erkranke…ich kann ja nicht immer zwei Stunden bis zur Grenze fahren, um zum Arzt zu gehen. Sollte/muss ich für den Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen? Oder müssen wir (die Kinder und ich) uns so oder so in der Schweiz Krankenversichern? Ich meine gelesen zu haben, dass es verpflichtend ist. Deckt diese Grundsicherung denn unseren Bedarf mit Kindern inkl der Vorsorgeuntersuchungen etc. ab?
Zudem habe ich eine weitere Frage zum Thema Meldeadresse während der Elternzeit: wir werden unsere Wohnung hier aufgeben. Brauche ich für die Elternzeit denn eine deutsche Meldeadresse oder reicht es, wenn ich meinemrbeitgeber und der Krankenkasse eine Postanschrift z.B. die meiner Eltern nenne?
Sorry für den Roman...aber ich weiß nicht, wie ich mich kürzer verfassen soll.
Liebe Grüße!!!