Lieber Maik, liebes Forum,
ich bin ganz neu hier und verzweifelt auf der Suche nach brauchbaren Informationen...meine Situation ist so: Ich habekurzfristig ein gutes Jobangebot in der Schweiz, soll aber recht schnell – zum 15. August – die Stelle antreten. Da ich ja jetzt nicht weiss wie der Job läuft (Probezeit etc.) und ich ausserdem einen sehr günstigen Mietvertrag habe, möchte/muss ich meine Wohnung in Berlin erstmal behalten. Wenn ich es recht verstanden habe, muss ich dann auch in Deutschland gemeldet bleiben und das bleibt automatisch erster Wohnsitz, da hier nicht zwischen erstem und zweiten unterschieden wird. In der Schweiz kann ich erstmal bei meinen Eltern wohnen und mich da anmelden (ich bin aber Deutsche). Jetzt habe ich ganz viele offene Fragen und finde da wenig Informationen online...
Heisst das ich muss den Grenzgängerstatus beantragen oder gibt es eine Alternative?
Wenn Grenzgänger: muss ich Besuche in Deutschland nachweisen? Ich habe eigentlich nicht vor, öfter als einmal im Monat nach Berlin zu kommen, lieber noch seltener
In Zusammenhang damit und der Frage nach der Besteuerung: Kann ich dann zwar Grenzgänger sein, aber nur in der Schweiz Steuern zahlen? Ich verstehe leider bis jetzt die 60-Tage-Regelung nicht so ganz
Ist es richtig dass mein Arbeitgeber die Grenzgängerbewilligung beantragen muss?
Ich werde mich natürlich auch beim Finanzamt erkundigen, aber ich müsste erstmal wissen was ich die überhaupt fragen will...ich bin wirklich für jede Hilfe sehr dankbar!!!
Viele Grüsse, Bernhardina