Guten Tag bzw Grüzi
Ich habe eine Frage und wie die Überschrift bereits vermuten lässt, handelt es sich dabei um eine Frage zum Thema Einreise in die Schweiz.
Ich habe bereits einen Arbeitsvertrag für eine Arbeit in der Schweiz und möchte dort hinziehen (nicht als Grenzgänger arbeiten).
Nun zu meiner Frage und es würde mich freuen wenn mir jemand dazu kompetente Antworten liefern könnte.
Ich habe in Deutschland eine Geldstrafe bekomme (Anfang 2016) zu 90 Tagessätzen a 40€. Lauter meiner Recherche ist diese Strafe nicht im Führungszeugnis eingetragen. Jetzt beschäftigt mich allerdings die Frage ob die Schweiz wohl möglich Zugriff auf das Bundeszentralregister (wo jede Strafe gelistet ist) Zugriff hat bzw dieses Überprüft oder wie das ganze abläuft? Ich habe natürlich etwas "bammel" das die Einreise daran scheitern könnte.
Oder werde ich lediglich gebeten ein Führungszeugnis vorzulegen? oder nichts dergleichen und es wird nur geprüft ob ein Haftbefehl vorliegt?
Weiss hier jemand (vielleicht auch aus eigener Erfahrung) etwas darüber?
Ich selbst bin Deutscher Staatsbürger.
Dankeschön