Hallo ihr
Ich bin neu im Forum und habe eine Frage bezüglich meinem Umzug in die Schweiz für ein Masterstudium in Zürich, wo ich die nächsten 2 Jahre, abgesehen von Familienheimfahrten, verbringen werde.
Und zwar möchte ich meinen Wohnsitz in Deutschland behalten, da ich dort ein Gewerbe angemeldet hab. Das Gewerbe werde ich von Zürich aus fortführen.
In der Schweiz bekomme ich nun eine Aufenthaltsbewilligung B und einen neuen Wohnsitz in Zürich.
In der nächsten Zeit möchte ich zudem eine Beschäftigung als Werksstudent in Zürich annehmen.
Nun zu den Fragen:
(1.) Sehe ich es richtig, dass mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nach wie vor Deutschland ist, da es sich beim Masterstudium nur um einen temporären Aufenthalt in der Schweiz handelt?
(1.) Ist es nötig den Umzug nach Zürich dem deutschen Finanzamt bzw. der Meldebehörde zu nennen?
(2.) Ändert sich für das Gewerbe in Deutschland zukünftig etwas bei der Steuerberechnung und kann ich die Umsatzsteuer von Schweizer Rechnungen als Vorsteuer abziehen?
(3.) In welchem Land muss ich für den Werksstudentenjob in Zürich Steuer zahlen?
Beste Grüße