Hallo zusammen,
habe diese Woche meinen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber in der Schweiz bekommen und kann mich nun um alle weiteren Schritte kümmern. Habe mich auch bereits entschlossen in die Schweiz zu ziehen.
Mein Arbeitsvertrag tritt am 1.11. in Kraft wenn ich eine Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung habe. Da ich jetzt erst auf Wohnungssuche gehe wird die Zeit eng rechtzeitig eine B-Bewilligung zu erhalten. (Oder gibt es eine Möglichkeit, ohne Wohnsitz in der Schweiz, diese zu bekommen?). Habe überlegt erst die Grenzgängerbewilligung beantragen zu lassen (vom Arbeitgeber) und nach der Wohnungsfindung/Umzug in eine B-Bewilligung umzuwandeln. Macht das Sinn? Oder übersehe ich etwas bzw. könnte es einfacher haben? Ohne Bewilligung kann man sich ja auch nicht weiter um die KK und um ein Bankkonto kümmern.
Danke euch schonmal für eure Hilfe/Meinung!
Momo