Trotz guter Vorbereitung können die Behörden einen immer wieder überraschen. Alle paar Jahre wird ein Fahrzeug zum MFK (TÜV) eingeladen und wird dort gründlich auf Mängel auf Verkehrstauglichkeit geprüft. Zu meiner Überraschung wurde an unserem Auto heute beim MFK bemängelt, dass die Abgaswartung seit eineinhalb Jahren überfällig ist und ich diese nachreichen muss. Obwohl seit dem 1.1.2013 Fahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose) System nicht mehr zur Wartung müssen. Die meisten modernen Autos besitzen solch ein Diagnosesystem. Unseres im Übrigen auch.
Daher fragte ich den Techniker des Strassenverkehrsamtes, warum dies nun bemängelt wird und er wies mich darauf hin, dass im Fahrzeugausweis der Emissionscode 000 vermerkt ist. Bei Dieselfahrzeugen muss an dieser Stelle B04 oder besser und Benzinern B03 oder besser stehen. Bei einer Verkehrskontrolle würde mir damit sogar eine Busse drohen. Der Techniker bestätigte mir sogar, dass mein Auto die Emissionswerte erfüllt, er aber nach dem Fahrzeugausweis gehen muss. Den Emissionscode 000 gibt es im Übrigen nicht Bei der damaligen Fahrzeugummeldung, wusste das Strassenverkehrsamt nicht, was es eintragen soll und hat sich einfach mal für 000 entschieden. Zum damaligen Zeitpunkt 2012 kam es auch nicht darauf an und war damals auch nicht weiter schlimm, nur hat sich mittlerweile die Gesetzeslage geändert.
Was muss man tun um diesen Fehler im Fahrzeugausweis zu beseitigen?
Ich habe mich dazu mal schlau gemacht und möchte euch es nicht vorenthalten. Für das Ändern des Emissionscodes braucht das Strassenverkehrsamt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC =Certificate of Conformity), welches man vom Fahrzeughersteller bekommt. Für Audi konnte ich dieses Dokument Online über die Volkswagenseite für knapp 60 Euro bestellen( https://coc.volkswagen-logistic.de ). Die genaue Internetadresse hat mir sogar das Strassenverkehrsamt mitgegeben. Danach werde ich mit dem Dokument zum Strassenverkehrsamt zurückkehren und schauen wie es weiter geht. Auch wenn es ärgerlich ist, kann ich nur sagen, dass mir auf dem Strassenverkehrsamt sehr kooperativ und freundlich weitergeholfen worden ist.
Daher empfehle ich unbedingt einmal den Fahrzeugausweis zu prüfen oder bei der Ummeldung des Autos am besten gleich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mitzunehmen. Auch wenn es bei Autos die zusammen mit einem Umzug eingeführt werden nicht zwingend notwendig ist erspart es einem wahrscheinlich diesen Ärger.