Guten Tag.
Im Jahr 2015 hat mein Arbeitsgeber die Quellensteuer falsch berechnet. Ich habe dei Steuererklärung gemacht und es gab keine Fragen. Jetzt, im September 2017 bekam ich Eine Förderung das nach zu zahlen.
Meine Frage: Ist das überhaupt rechtswidrig?
Vielen Dank im Voraus
Quellensteuer Nachbezug nach der Steuererklärung...
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Hallo Gerhard
Nach meiner Meinung, prinzipiell schon. Steuerschuldner ist bei der Quellensteuer dein Arbeitgeber, das Amt für Finanzen müsste die Forderung bei ihm stellen. Dein Arbeitgeber kann die Quellensteuerschuld von dir, sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt, einfordern. Verjährt wäre die Schuld, nach der kurzen Zeit, nicht.
Schöne Grüsse
Maik -
Vielen Dank Maik.
Grüss
Gerhard