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  4. Alltag in der Schweiz

Ausländische Einkünfte angerechnet bei deutscher Einkommenssteuer

  • AnjaB
  • 19. Oktober 2017 um 21:59
  • AnjaB
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    AnjaB
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    • 19. Oktober 2017 um 21:59
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich habe meinen Steuerbescheid aus Deutschland für das Jahr 2016 bekommen. Es wurden Ausländische Einkünfte mit einbezogen, mein Einkommen von 8 Monaten in der Schweiz. Ich muss ca. 200 Euro an Steuern nachzahlen. Hatte eigentlich mit einer Rückzahlung gerechnet. Zahle doch in der Schweiz Quellensteuer.
    Mir wurde vom Finanzamt in Deutschland mitgeteilt, dass das gesamte Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt wird. Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht. Hat jemand von Euch auch diese Erfahrung gemacht? Oder kann mir sagen, ob das wirklich so ist? Ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Anja

  • -michael-
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    -michael-
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    • 20. Oktober 2017 um 09:21
    • #2

    Schau mal hier : https://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

    Durch dein höheres schweizer Einkommen kommst du in Steuerprogression.
    Das zu vermeiden geht nur mit Umzug zum Jahreswechsel.

    Gruss
    michi

  • AnjaB
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    AnjaB
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    • 20. Oktober 2017 um 23:18
    • #3

    Danke Dir Michi.
    Schönes Wochenende.

    Gruss Anja

  • Carina
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    Carina
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    • 21. Oktober 2017 um 07:47
    • #4

    Vermeiden lässt sich das tatsächlich nur bei einem Umzug zum Jahreswechsel. Beim Umzug während des Jahres muss man für die betreffende Steuererklärung in Deutschland das Schweizer Einkommen angeben. Dabei wird aber nicht das Schweizer Einkommen versteuert. Es wird allein bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksischtigt, mit welchen dann das Einkommen aus Deutschland besteuert wird.

    Da der bisherige Arbeitgeber in Deutschland die Lohnsteuer auf Basis des bisherigen Einkommens und Steuersatzes abgeführt hat, kann es schnell zu einer Nachzahlung kommen, wenn das Schweizer Einkommen den Steuersatz deutlich hebt.

    LG
    Carina

  • AnjaB
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    • 21. Oktober 2017 um 21:34
    • #5

    Hallo Carina
    Danke auch Dir für Deine hilfreiche und ausführliche Antwort. An was man so alles denken muss.

    Viele Grüsse
    Anja

  • Michi
    1
    Michi
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    • 5. November 2017 um 13:54
    • #6

    Hallo ich habe eine Frage. Dann ist es doch gescheider wenn man keine Steuererklärung macht wenn man noch nachzahlen muss oder.
    Bin froh über eure Rückmeldung.

    Danke im voraus

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