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Umzug: kein Abmeldung, Versteuerung, Zulasungsschein, Untermiete, Zoll

  • Maria
  • 16. Mai 2015 um 11:38
  • Maria
    2
    Maria
    Beiträge
    2
    • 16. Mai 2015 um 11:38
    • #1

    Hallo Zusammen,
    ich werde demnächst in die Schweiz ziehen und habe noch ein paar spezielle Fragen. Vielleicht kann die jemand beantworten.
    Ich habe bzw. bin seit Wochen fleißig am googln und am Informieren, aber diese Fragen sind jetzt noch offen geblieben:

    1. Ich habe ein Haus und werde dieses auch vorerst nicht verkaufen. Somit werde ich mich auch von meinem aktuellen Wohnsitz nicht abmelden wollen.
    Wie schaut die Lohnversteuerung aus, wenn man noch Eigentum im Herkunftsland besitzt? Wird von meinem Schweizer Einkommen nur die Schw. Quellensteuerabgezogen oder hält Deutschland zusätzlich die Hand auf?

    2. Ich werde zu nächst in eine möblierte Wohnung als Untermieter ziehen, so dass ich mich vor Ort in aller Ruhe nach einer geeigneten Wohnung umsehen kann.
    Ist das ein Problem, wenn man sich als Untermieter dazu melden möchte und ggf. nach 2-3 Monaten wieder eine neue Adresse hat?
    Bzw. Konto, Krankenversicherung usw. auf die Untermietadresse angibt?

    3. Mein Auto ist auf zwei Personen zugelassen. Sollte die zweite Person vor dem Umzug aus dem Zulasungchein herausgenommen werden? Oder reicht es, wenn ich eine Bestätigung beim Zoll vorlege, dass ich alleinige Benutzerin bin?

    4. Mein PC wird in meinem Haus bleiben. Deshalb werde ich vorher mir einen weiteren Aufsetzen und diesen dann mitnehmen. Da der PC dann keine 6 Monate vorher in meinem Besitz war, muss ich ihn verzollen. Mit wieviel Geld muss ich da rechnen?

    Vielen Dank für die Antworten

  • pet_61
    6
    pet_61
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    Rheinfelden Ag
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    • 16. Mai 2015 um 17:25
    • #2

    Hallo Maria,

    alle fragen kann ich dir nicht beantworten aber das mit dem Untermieten ist kein Problem. Ich bin jetzt seit dem 1.5 in der Schweiz und bin auch erstmal zu Untermiete eingezogen. Wir mussten nur einen Untermietvertrag und eine Einverständnis Erklärung der Eigentümer der Wohnung haben. Das mit der Wohnungssuche ist aber auch nicht so einfach aber jetzt hat es bei mir auch geklappt. Ab dem 1.6 hab ich eine Wohnung bekommen.

    Auch das mit dem Auto ist kein Problem wenn du den Nachweis hast das Du der Besitzer bist.

    wünsch dir noch einen schönen Abend und ein gutes ankommen in der Schweiz.

    Lg Peter

  • Maik
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    • 16. Mai 2015 um 18:18
    • #3

    Hallo und Willkommen im Forum Maria

    Zu 1. Würde ich unbedingt zur Sicherheit beim deutschem Finanzamt nachfragen. Dann hast du für den Fall der Fälle etwas in der Hand. Mit Finanzämtern ist ja nicht zu spassen. :smiling_face: Sofern du dann in der Schweiz gemeldet bist, zahlst du für dein Einkommen auch nur in der Schweiz Steuern. Wo aber dein Vermögen besteuert wird, ist mir leider nicht bekannt.

    2. Hat Peter bereits bestens aus erster Hand beantwortet. Kann ich nichts hinzufügen. :thumbs_up:

    3. Das reicht völlig aus.

    4. Den PC würde ich aber in der Schweiz kaufen, Elektronik ist in der Schweiz günstiger als in Deutschland und du hast auch gleich das richtig Kabel und eine Schweizer Tastatur. Wenn du ihn in Deutschland kaufst und dann mitnimmst müsstest du ihn auch versteuern (8% Mehrwertsteuer).

    Schöne Grüsse
    Maik

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