Zum Jahresende besteht in der Schweiz die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln. Wer keine Scheu vor dem kleinen Aufwand hat, kann damit zum Teil erheblich Prämien sparen. Die neue Prämie sollte im Oktober von der aktuellen Krankenkasse mitgeteilt worden sein.
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Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich und gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig: Keine Verträge länger als 1 Jahr eingehen.
Kündigung der Krankenkasse
Bis zum 30.November hat man die Möglichkeit die alte Krankenkasse zu kündigen. Wichtig: An diesem Datum muss die bisherige Krankenkasse das Schreiben erhalten haben.
Zusatzversicherungen
Grundversicherung und Zusatzversicherungen sind unabhängig voneinander. Es ist also möglich die Krankenkasse für die Grundversicherung zu wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Krankenkasse zu belassen. Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung ist in den meisten Fällen Ende September.
Änderung der Franchise
Jeweils zum Jahreswechsel gibt es die Möglichkeit die Franchise zu ändern. Die Änderung der Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November mitgeteilt werden. Folgende Franchisen gibt es zur Auswahl:
- Kinder bis 18 Jahre ( 0.- / 100.- / 200.- / 300.- / 400.- / 500.- / 600.- )
- Erwachsene ab 19 Jahre ( 300.- / 500.- / 1000.- / 1500.- / 2000.- / 2500.- )