Hallo!
Ich habe noch kein Thema gefunden, bei dem ich mich mit meinem Thema "Rückzug nach Deutschland" einklinken kann- Deswegen eröffne ich ein neues.
Ich habe Vollzeit in der Schweiz gelebt für zweieinhalb Jahre (komplett abgemeldet von Deutschland, kein Grenzgänger) und will im Februar 2018 zurückziehen nach Deutschland, meinen Job beende ich bereits auf Ende 2017.
Einen neuen Job habe ich in Deutschland noch nicht gefunden.
Nun habe ich die Arbeitsagentur kontaktiert um in Erfahrung zu bringen, was ich alles beachten muss bei meinem Rückzug.
Dabei bin ich in der Broschüre vom Arbeitsamt darauf gestossen:
3 Sie haben im Ausland gearbeitet und wollen in Deutschland Arbeitslosen-geld beziehen?
3.1 Grundsatz: Zwischenbeschäftigung in Deutschland
Ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszei-ten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder zur Erhöhung der Anspruchsdauer nur dann be-rücksichtigt werden, wenn zwischen der Auslandsbe-schäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und Antragstellung in Deutschland eine versicherungs-pflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Die Dauer dieser Beschäftigung ist nicht vorge-schrieben.
Habt ihr dazu einen Tipp? Ich habe gehört, dass diese Beschäftigung auch nur eine Woche andauern kann..
Habt ihr noch generell Tipps,was ich sonst noch beachten sollte?
Man muss sich auch überlegen ob man mit der PDU1 oder PDU2 geht, die erstere ist für das Arbeistamt in Deutschland, um dort Gelder zu beantragen.
Mit der PDU2 ist der Vorgang so, dass man sich auf Jobsuche nach Deutschland begibt, aber vom RAV noch 3 Monate Geld bekommt.
Danke im Vorraus!!
Panabell