Auswanderung/Rückzug nach Deutschland

  • Hallo Miteinander


    ich habe nun über 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet und bin arbeitslos. Jetzt habe ich die Entscheidung getroffen wieder nach Deutschland zu ziehen. Bewerbungen habe ich auch bereits verschickt und auch schon Gespräche. Da ich natürlich nicht von heute auf morgen die Schweiz verlassen kann, aufgrund der Kündigungsfrist meiner Wohnung würde ich gerne falls ich die Zusage in Deutschland bekomme zum 1.04.18 anfangen.


    Sehr gerne würde ich schon vorher die Schweiz verlassen und meinem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen evtl. schon ab dem 1.02.18, um mir in ruhe eine neue Wohnung zusuchen. Meine eigentliche Frage würde ich bis Arbeitsbeginn weiterhin mein arbeitslosengeld bekommen? Und erhalte evtl. finanzielle Unterstützung für meinen Rückzug? Wie gehe ich das am besten an? Beim RAV halten die sich mit den Informationen sehr bedeckt.


    Danke im voraus

  • Hallo Senta
    Ich kann mir nicht denken, dass man finanzielle Unterstützung für den Umzug nach Deutschland bekommt.


    Warum ziehst Du zurück nach Deutschland?Wurde Dir das vom Rav so empfohlen?Ja...das mit dem bedeckt halten habe ich auch so empfunden.


    Warst Du in Deitschland schon Arbeitslos?Denn normalerweise bekommst Du Unterstützung...wenn Du auch in Deutschland vorher gearbeitet hast.Das hat mir die Rav damals leider auch nicht gesagt.
    Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erheben will, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen.


    Eine Bedingung für Arbeitslosengeld in der Schweiz :.....davon ist die minimale Beitragszeit: Innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Erstanmeldung müssen mindestens 12 Beitragsmonate nachgewiesen werden. In einem EU/EFTA-Staat erworbene Beitragszeiten werden angerechnet, wenn nach der Einreise in der Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt worden ist. Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, also eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben und die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung.


    Beste Grüsse
    Honigbiene

  • Liebe Honigbiene


    Vielen dank für die Antwort. Sind eher familiäre Gründe weshalb ich zurückziehe. Das RAV möchte eher dasich bleibe. Ich habe eine B Bewilligung und kann in der Schweiz 12 monate nachweisen, daher gehe ich von aus dass ich einen Anspruch habe,da ich auch hier wohnhaft bin. Muss ich trotzdem die 24 oder 12 monatige Tätigkeit in DT nachweisen? Hab das letzte Jahr die Beiträge nur in der Schweiz bezahlt.

  • das mit dem angehängten Text bezog sich auf die Schweiz.Ich dachte Du wolltest eigentlich dableiben...wenn man wieder zurückzieht weiss ich es nicht...
    Vielleicht weiss jemand anderes dazu eine Antwort?

  • Hallo Senta


    Wenn du aus eigenem Antrieb wieder nach Deutschland zurückgehen möchtest, sehe ich leider keine Möglichkeit für eine finanzielle Unterstützung deines Rückzugs. Da müsste dir bestenfalls dein neuer Arbeitgeber unter die Arme greifen.


    Schöne Grüsse
    Maik