Seit dem 1. Juli 2014 gelten neue Regelungen für Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen. Die Abwicklung soll damit Schritt für Schritt einfacher werden. Zoll und Mehrwertsteuerabgaben werden strikt getrennt. Die Wertfreigrenze von 300 Franken gilt neu für alle Waren inklusive Tabak und Alkohol. Ist die Wertgrenze überschritten, ist für den Gesamtwert die Schweizer Mehrwertsteuer zu bezahlen. Zoll wird nur noch bei Übersteigung der Freigrenzen von auf Fleisch, Fleischzubereitungen, Butter, Rahm, Öl, Fett, Margarine, alkoholischen Getränke und Tabakprodukte auf die überschrittene Menge erhoben. Alle anderen Waren können Zollfrei eingeführt werden.
Berrechnung der Zollabgaben und Freimengen
Art der Ware | Zollfreie Menge pro Person und pro Tag | Zollabgabe für die Mehrmenge in Schweizer Franken |
Fleisch und Fleischwaren | 1 kg | 17.- je kg |
Butter und Rahm | 1 kg oder 1 Liter | 16.- je kg oder Liter |
Speiseöle, -fette und Margarine | 5 kg oder 5 Liter | 2.- je kg oder Liter |
Getränke bis 18% Alkoholgehalt* | 5 Liter | 2.- je Liter |
Getränke über 18% Alkoholgehalt* | 1 Liter | 15.- je Liter |
Zigaretten* | 250 Stück | 0.25 je Stück |
Tabakprodukte* | 250 Gramm | 0.10 je Gramm |
*Für Alkohol und Tabakprodukte ist das Mindestalter für die Einfuhr 17 Jahre.
Hinweis:
Die Einfuhr von Tierprodukten aus nicht EU-Staaten ist weiterhin verboten. Fälschungen, Waffen, unter Artenschutz stehende Tiere und bestimmte Pflanzen können ebenfalls zur Einfuhr verboten sein oder Beschränken unterliegen. Nähere Auskünfte darüber können beim Schweizer Zoll eingeholt werden.