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Einfuhrbestimmungen von Waren für den privaten Gebrauch

  • Maik
  • 29. Juli 2014 um 08:25
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    • 29. Juli 2014 um 08:25
    • #1

    Seit dem 1. Juli 2014 gelten neue Regelungen für Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen. Die Abwicklung soll damit Schritt für Schritt einfacher werden. Zoll und Mehrwertsteuerabgaben werden strikt getrennt. Die Wertfreigrenze von 300 Franken gilt neu für alle Waren inklusive Tabak und Alkohol. Ist die Wertgrenze überschritten, ist für den Gesamtwert die Schweizer Mehrwertsteuer zu bezahlen. Zoll wird nur noch bei Übersteigung der Freigrenzen von auf Fleisch, Fleischzubereitungen, Butter, Rahm, Öl, Fett, Margarine, alkoholischen Getränke und Tabakprodukte auf die überschrittene Menge erhoben. Alle anderen Waren können Zollfrei eingeführt werden.


    Berrechnung der Zollabgaben und Freimengen

    Art der Ware Zollfreie Menge pro Person und pro Tag Zollabgabe für die Mehrmenge in Schweizer Franken
    Fleisch und Fleischwaren 1 kg 17.- je kg
    Butter und Rahm 1 kg oder 1 Liter 16.- je kg oder Liter
    Speiseöle, -fette und Margarine 5 kg oder 5 Liter 2.- je kg oder Liter
    Getränke bis 18% Alkoholgehalt* 5 Liter 2.- je Liter
    Getränke über 18% Alkoholgehalt* 1 Liter 15.- je Liter
    Zigaretten* 250 Stück 0.25 je Stück
    Tabakprodukte* 250 Gramm 0.10 je Gramm

    *Für Alkohol und Tabakprodukte ist das Mindestalter für die Einfuhr 17 Jahre.
    Hinweis:

    Die Einfuhr von Tierprodukten aus nicht EU-Staaten ist weiterhin verboten. Fälschungen, Waffen, unter Artenschutz stehende Tiere und bestimmte Pflanzen können ebenfalls zur Einfuhr verboten sein oder Beschränken unterliegen. Nähere Auskünfte darüber können beim Schweizer Zoll eingeholt werden.

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  • Silke
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    • 25. September 2015 um 12:40
    • #2

    Wie sieht es dann aus wenn ich andere Waren in die Schweiz einführen lassen möchte ?zb aus Onlineshops ...

  • Maik
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    • 28. September 2015 um 18:16
    • #3

    Hallo Silke

    Gut, dass du es ansprichst aber ganz genau lässt es sich leider nicht berechnen, da auch einige unbekannte dabei sind. Ausnahmen und Sonderregelungen.

    Übrigens Deutsche Mehrwertsteuer brauch nicht gezahlt werden. Bücher sind Zollfrei.

    Zoll und Mehrwertsteuersätze werden für den Postversand nicht erhoben, wenn die Schweizer Mehrwertsteuer unter 5 Franken liegen. Konkret heisst dies:

    • Für Waren mit 2.5 % Mehrwertsteuersatz ist die Gesamtwarenwertgrenze bei 200 Franken
    • Für Waren mit 8 % Mehrwertsteuersatz ist die Gesamtwarenwertgrenze bei 62.50 Franken

    Am besten ist es unter diesem Wert. Es zählt immer Warenwert inkl. Versandkosten. :winking_face:

    Alles was darüber ist wird Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag (auch auf die Zollgebühren und Versand) erhoben und es kommen Kosten für die Zollanmeldung (11.50 Franken + 3% Warenwert) hinzu. Wenn der Absender die Ware nicht deklariert kommen zusätzlich 13 Franken für das Öffnen des Paketes hinzu.

    Als Beispiel:

    Sportbekleidung:
    Rechnungswert mit einem Rechnungswert inklusive Versand von Netto 500.- Franken und der Händler deklariert seine Ware ordentlich.

    Rechnungswert

    500.- Franken

    Kosten für die Zollanmeldung (11.50 + 3%)

    26.50 Franken

    Mehrwertsteuer (8% auf 526.50)

    42.10 Franken


    Hilfetext des Schweizer Zolls

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 26. Oktober 2022 um 21:52
    • #4

    Hallo zusammen!

    Lebe jetzt schon 1 Monat in der schönen Schweiz.

    Hat jemand schon Erfahrung gesammelt mit der Mehrwertsteuer Rückerstattung. Ich hätte dazu einige Fragen. ist ein abgestempelter ausfuhrschein immer notwendig oder langt auch eine Rechnung? Beispiel Amazon Einkauf und Lieferung an deutsche Adresse. Da bekomme ich ja maximal die Rechnung und die ausgewiesene Mehrwertsteuer. Amazon erstattet diese auch zurück. Die Frage ist nur langt das dem Zoll oder braucht man zwingend den ausfuhrschein?

    Und kann ich auch theoretisch mehrere Einkäufe bei einem grenzübergang abrechnen?

    Danke Euch!

  • MotU
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    • 27. Oktober 2022 um 09:04
    • #5

    Hoi,

    meines Wissens benötigst Du immer den Ausfurhschein, der abgestempelt werden muss. Du kannst auch mehrere Einkäufe abrechnen, solange sie sich in Deinem Kofferraum befinden. Du kannst also nicht die Amazon-Lieferung abholen, in die Schweiz bringen, dann den Ausfuhrschein beantragen und alles beim nächsten mal abstempeln lassen.

    Was ich z.B. gemacht habe: in WT bei Kaufland eingekauft, dann zu DM, dann zur Apotheke. Alle drei konnten problemlos abgestempelt werden und beim nächsten Einkauf wurde mir das dann vom Kaufbetrag abgezogen (auch wichtig, was viele denken, Du kriegst das Geld nicht vom Zoll zurück, sondern vom Händler, wenn Du das nächste mal dort bist).

    Für Amazon ist mein Tipp, das direkt in die Schweiz liefern zu lassen. Ab 39CHF ist das kostenfrei und Amazon zieht die MWSt direkt ab und regelt auch alles mit Zoll etc.

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    • 27. Oktober 2022 um 10:09
    • #6

    Hallo! Danke dir für die Antwort. Aber die Frage ist: wenn ich online was bestelle und nach Deutsch liefere dann bekomme ich standardmäßig ja nur eine Rechnung und keinen Ausfuhrschein.

    Wie ist hier das Vorgehen?

  • MotU
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    • 27. Oktober 2022 um 10:32
    • #7

    Du musst den Händler anschreiben. ob er Dir eine Ausfuhrbescheinigung ausstellt (macht nicht jeder) und Du darfst es erst in die Schweiz bringen, wenn Du den Schein hast.

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    • 2. November 2022 um 22:51
    • #8

    Noch eine Frage: ich kaufe in Deutschland ein und fahre über Österreich in die Schweiz. Wo bzw an welchem Zoll muss ich die Ausfuhr abstempeln lassen? Ich denke in Deutschland oder ?

    Dankeschön

  • Monika
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    • 3. November 2022 um 06:24
    • #9

    Nein, wenn du über Österreich zurück kommst, lässt du die Waren vom österreichischen Zoll stempeln. Grundsätzlich sobald du die EU verlässt.

    Ich glaube nicht, dass das Abstempeln von online Bestellungen funktioniert bzw. ob sich der online Händler darauf einlässt.

    Ich kenne Geschäfte in Österreich, da reicht der Kassenbon zum Stempeln. Zoll stempelt das auch. Und schon erwähnt bekommst du die Mwst vom Geschäft.

  • M.E.
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    • 4. November 2022 um 12:54
    • #10
    Zitat von Monika

    Nein, wenn du über Österreich zurück kommst, lässt du die Waren vom österreichischen Zoll stempeln. Grundsätzlich sobald du die EU verlässt.

    Ich glaube nicht, dass das Abstempeln von online Bestellungen funktioniert bzw. ob sich der online Händler darauf einlässt.

    Ich kenne Geschäfte in Österreich, da reicht der Kassenbon zum Stempeln. Zoll stempelt das auch. Und schon erwähnt bekommst du die Mwst vom Geschäft.

    Gelöscht - da meine Aussage hier nachweislich falsch war

    Einmal editiert, zuletzt von M.E. (4. November 2022 um 14:56)

  • Monika
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    • 4. November 2022 um 13:20
    • #11

    Also ich habe schon öfters Ware aus Deutschland vom österreichischen Zoll stempeln lassen, war nie ein Problem. Meines Wissens lässt man die Ware beim Verlassen der EU stempeln.

    Zollrechtlich gibt es ja zwischen Deutschland und Österreich keinen Unterschied da EU. Das ist ein Zollgebiet.

    Der Zoll bestätigt mit seinem Stempel eh nur, dass die Ware das Zollgebiet verlässt und ob die Ware den Bedingungen für eine Ausfuhr entspricht (z.B. ob du sie auch mitführst).

    Ob du dir die Mehrwertsteuer zurückholst oder nicht, interessiert ihn nicht. Das ist dann eine Sache zwischen dir und eem Händler.


    hier noch der Link dazu:

    "In Teil B bestätigt die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (einschließlich Abflughäfen und Seehäfen) die Ausfuhr der Ware (in Deutschland durch Setzen des EG-Dienstsiegels).

    Zoll online - Tax free einkaufen

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (4. November 2022 um 15:03) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Monika mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • 8straight90
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    • 7. November 2022 um 21:18
    • #12

    Danke euch...

    Der Vorgang an sich ist mir schon klar. Nur die Frage ist ob es langt wirklich nur einen Beleg z.B von Aldi dem Zoll vorzulegen und der setzt da sein Stempel drauf oder ob man zwangsläufig auch einen ausfuhrschein bbraucht

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    • 7. November 2022 um 21:33
    • #13

    8straight90

    Da du Mwst ja in dem Fall vom Aldi wieder zurück bekommst, Aldi fragen. Ist je nach Händler unterschiedlich. Manche machen es, andere wollen den Ausfuhrschein, andere machen es über einen Dienstleister und manche machen es gar nicht.

  • MotU
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    • 8. November 2022 um 09:48
    • #14

    Kaufland in Waldshut-Tiengen stellt eine Ausfuhrbescheinigung aus (Extra langer Kassenbon mit Feldern für Adresse und Stempel).

    Das muss man dann das nächste mal an der Kasse vorlegen und dann wird die MWSt vom letzten mal vom Kaufbetrag abgezogen. Zumindest in WT wird man immer gefragt, ob man einen Ausfuhrschein haben möchte (Apotheke, Kaufland, DM,...)

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    • 14. November 2022 um 20:23
    • #15

    Ich habe da mal eine pragmatische Frage. Lohnt sich das wirklich oder nur für grössere Anschaffungen?

    Wenn ich das richtige verstehe dann entspricht doch die rückerstattete Mehrwertsteuer in etwa dem Zoll. Und wenn ich dann noch den zusätzlichen Mehraufwand und vielleicht sogar eine zusätzliche Fahrt über die Grenze rechne?

    Oder verschenke ich zuviel Geld wenn ich mir z.b. aus Konstanz Kleidung, Lebensmittel etc. mitbringe und auf die Rückerstattung verzichte?

  • Hannoveraner
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    • 14. November 2022 um 20:40
    • #16

    So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn du unter der Freigrenze (300 Fr./Person?) musst du eh nichts abführen. Jetzt kommt noch die Entfernung dazu, ob es sich lohnt. Wir haben 60 km bis Rheinfelden, da geht das schon. Dein Wohnort ist wohl weiter entfernt.

    Ich lasse mir auch Pakete dorthin schicken mit Dingen, die ich hier nicht oder zu teuer bekomme. Diese Sachen melde ich aber nicht an, da die Mehrwertsteuererstattung nach meiner Erfahrung am besten grenznah funktioniert. Weiter weg liegende Verkäufer wissen oft gar nicht, was ich von denen will. Ist mir auch alles zu umständlich, da ich ja schon beim Einkauf genug gespart habe. Diese Pakettouren verbinde ich dann mit einem Besuch im Kaufland oder Edeka für Katzenfutter, Waschmittel und so was. Lebensmittel kaufe ich lieber in der Schweiz wegen der Qualität.

    Sicher haben andere hier noch andere Tipps bzw. Erfahrungen parat.

  • 8straight90
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    • 2. August 2023 um 15:57
    • #17

    Hallo ihr,

    bitte eine Frage bezüglich der Ausfuhr und Rückerstattung von der Mehrwertsteuer.

    Beispiel:

    Ich kaufe waren in Deutschland. Fahre anschliessend nicht direkt in die Schweiz sondern über Österreich.

    Wo muss ich nun den ausfuhrschein abstempeln? Am österreichischen (Grenze Österreich Schweiz) oder deutschen zoll (Grenze Österreich Deutschland)?

    Danke euch

  • MotU
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    • 2. August 2023 um 16:27
    • #18

    Meiner Meinung nach am Deutschen Zoll, da es ja nicht um die Einfuhr in die Schweiz, sondern um die Ausfuhr aus Deutschland geht.

    Sicherheit und Klarheit verschafft da aber nur eine direkte Anfrage beim Zollamt, was ich in diesem Fall lieber tun würde an Deiner Stelle.

  • 8straight90
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    • 2. August 2023 um 17:13
    • #19

    Danke dir :).

    Es geht ja primär um die Ausfuhr aus der EU in ein nicht EU Land.

    Vielleicht hatte jemand schon diesen Fall.

    Edit: ich sehe gerade dass ich die Frage bereits schon mal hier gestellt hatte und eine Antwort erhalten habe. Diese war in Österreich abzustempeln. Danke euch

  • Heinz
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    Heinz
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    • 3. August 2023 um 00:28
    • #20
    Zitat von 8straight90

    Edit: ich sehe gerade dass ich die Frage bereits schon mal hier gestellt hatte und eine Antwort erhalten habe. Diese war in Österreich abzustempeln. Danke euch

    Könntest du noch den Link dazu posten?

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