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2018 - Einkünfte <120.000 SFR

  • Muecke
  • 11. März 2018 um 12:07
  • Muecke
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    Muecke
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    • 11. März 2018 um 12:07
    • #1

    Servus zusammen,

    also meine Frage zieht dahin, ich habe einen Arbeitsvertrag über 120k, arbeite aber erst ab Juni 2018 in der Schweiz, muss ich dann eine Steuerklärung abgeben(2019), oder erst 2020 für 2019?

    Danke und Gruss,

  • basileus
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    • 11. März 2018 um 12:55
    • #2

    Hallo Muecke,

    du musst deine erste Steuererklärung erst 2020 abgeben, da es um die Gesamtlohnsumme pro Jahr geht. In deinem Fall sind das 70k, also unterhalb der Schwelle von 120k.

    VG basileus

  • Bodenseher
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    Bodenseher
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    • 17. März 2018 um 20:14
    • #3

    DAs betrifft aber keine Grenzgänger oder Wochenaufenthalter wenn ich mich nicht täusche.

  • basileus
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    • 18. März 2018 um 09:25
    • #4

    Beim Grenzgänger ist das korrekt: dort wird auch bei einem Gehalt von über 120k pro Jahr nur die ermässigte Quellensteuer von 4.5% abgezogen.

    Beim Wochenaufenthalter stimmt deine Aussage nicht. Dieser fällt unter die 60-Tage Regel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland. Die Steuerhoheit hat in dem Fall der Tätigkeitsstat, in dem Fall also die Schweiz. Man wird demnach im ordentlichen Steuerverfahren veranlagt.

    Siehe auch hier

    VG basileus

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