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  4. Auto und Führerschein

Auto in D oder CH verkaufen?

  • Herr-Vorragend
  • 26. März 2018 um 13:03
  • Herr-Vorragend
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    Herr-Vorragend
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    • 26. März 2018 um 13:03
    • #1

    Hallo an alle,

    ich bin vor etwa einem halben Jahr nach Zürich gezogen. Mein Auto habe ich drei Monate später am Zoll eingeführt, bisher aber noch nicht in der Schweiz angemeldet.

    Mittlerweile stelle ich fest, dass ich das Auto eigentlich überhaupt nicht mehr brauche und ich es in den letzten 3 Monaten nur 2 Mal überhaupt benutzt habe. Der ÖPNV ist in Zürich einfach zu gut :smiling_face: Im Moment zahle ich einfach nur unnötig Versicherung, Parkplatz und das Auto verliert an Wert. Deshalb habe ich vor das Auto zu verkaufen.

    Hier meine Frage:

    • Nach meinem Verständnis bin ich nun in einer besonderen Situation. Einerseits ist das Auto noch deutsch und ich kann es problemlos in Deutschland verkaufen. Andererseits habe ich aber auch das Recht, das Auto in der Schweiz anzumelden und dort zu verkaufen. Stimmt das überhaupt oder bin ich nun gezwungen das Auto in der Schweiz anzumelden, da es schon eingeführt wurde?
    • Angenommen ich habe oben genannte Freiheiten...wo ist es eurer Meinung nach besser (= profitabler) das Auto zu verkaufen? Es handelt sich lediglich um einen 5 Jahre alten Opel Astra, allerdings mit der besten Ausstattung, besserem Motor und Ledersitzen etc. Zwar ist in der Schweiz die Zahlungsbereitschaft vielleicht generell höher, aber ein Opel Astra liegt vielleicht auch nicht im Beuteschema.

    In Deutschland ist es zwar umständlicher das Auto zu verkaufen, da ich nicht mehr hier wohne. Jedoch muss ich hier nur noch den TÜV nachholen und nicht den komplizierten Schweizer Anmeldeweg gehen - neue Versicherung suchen, Untersuchung durchgehen, Nummernschild anfordern, Führerschein abgeben, neuen Führerschein anfordern. Und das alles nur, um es direkt wieder zu verkaufen.

    Bin auf eure Meinungen gespannt.

    Viele Grüße!

  • Herr-Vorragend
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    Herr-Vorragend
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    • 26. März 2018 um 18:13
    • #2

    Bezüglich Punkt 1 bin ich nun schon mal schlauer, nachdem ich mit 4 Stellen telefoniert habe:

    Offiziell ist das Auto nun ein schweizerisches Gut und kein EU-Gut.
    Seitens des Schweizer Zolls ist das kein großes Problem, man muss lediglich bei der Ausfuhr den originalen Einfuhrschein mitbringen.
    Seitens des deutschen Zolls ist es theoretisch ein Problem, d.h. man müsste eigentlich das Auto teuer verzollen. Es gibt allerdings eine Sonderregelung, dass man Güter innerhalb von 3 Jahren zollfrei wieder rück-einführen kann.

    Zu Punkt 2 würde mich weiterhin eure Meinung interessieren :smiling_face:

  • batschy
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    batschy
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    • 27. März 2018 um 08:57
    • #3

    Hallo Herr-Vorragend,

    zum Zoll und Auto kann ich nichts sagen, aber was deinen Führerschein angeht, solltest du diesen schon umschreiben lassen.
    Da du in der Schweiz wohnst und deinen Lebensmittelpunkt hast, ist der EU Führerschein nicht gültig. Du dürftest also nicht mal
    ein Mietfahrzeug fahren. Wenn du mehr als 1 Jahr in der Schweiz wohnst, gilt auch der EU Führerschein in der EU nicht mehr, da
    du ja den Schweizerischen haben müsstest. Wenn du wieder in die EU zurück ziehen solltest, musst du den Führerschein wieder
    umschreiben.
    Wenn du ihn nicht umschreiben lässt, besteht also die Gefahr, dass du überhaupt keinen gültigen Führerschein mehr hast und dann
    müsstest du ihn ggf. komplett neu machen! Ich würde mir das überlegen.

    Hatte einen deutschen Arbeitskollegen, der den Führerschein alte 3 und 2 hatte, die hat er nicht in den schweizerischen übernommen,
    weil er auf die Untersuchung keine Lust hatte (ist aber harmlos, Augentest den du sowieso machen musst und allgemein Untersuchung).
    Jetzt ist er nach Deutschland zurück und besitzt nur noch den Autoführerschein, keine 7,5 t, kein LKW und kein Hänger mehr, weil er diese
    nicht übernommen hat, sind sie weg!

    Hoffe dir einen Denkanstoss bezüglich Führerschein gegeben zu haben.

    Grüsse
    Beate

  • Herr-Vorragend
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    Herr-Vorragend
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    • 27. März 2018 um 15:25
    • #4

    Hallo Beate,

    vielen Dank für den Hinweis! Das war mir nicht bewusst. Dann werde ich ihn wohl umschreiben lassen müssen. Ich habe weiterhin vor, mal hier und da ein Auto zu mieten oder in Deutschland mit dem Auto von Verwandten zu fahren.

    Viele Grüße

  • Maik
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    • 28. März 2018 um 18:47
    • #5

    Hallo Herr-Vorragend

    Bei einem älteren Modell würde ich ihn einfach nach Deutschland zurückführen und dort verkaufen. Der ganze Aufwand würde sich nur bei einem teuren oder sehr neuen Auto lohnen.

    Ansonsten hast du ja bereits die richtigen Informationen vom Zoll und den wichtigen Hinweis von Beate erhalten.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Rob
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    Rob
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    • 26. Juli 2018 um 18:29
    • #6

    Genau, in dem Fall ist der Verkauf in Deutschland immer die idealere Variante - solange noch keine MFK / Zulassung in der CH gemacht wurde.

  • PeterErnst
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    PeterErnst
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    • 14. April 2019 um 16:37
    • #7

    @Rob darf ich das überhaupt innerhalb von den ersten 12 Monaten verkaufen? Habe Mal so eine Regelung irgendwo gelesen. Anderseits Frage ich mich wie das funktionieren soll wenn das Auto spätestens nach 12 Monaten umgemeldet werden muss. Sprich ich bin gezwungen mein Auto (als Übersiedlungsgut) in der Schweiz anzumelden und es in der Schweiz zu verkaufen. Stehe gerade auf dem Schlauch, das Auto ist zwar gut in Schuss aber auch schon fast 25 Jahre alt und MFK ist streng

  • PatrickDE
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    • 14. April 2019 um 22:29
    • #8

    Hallo liebes Forum,

    ich kann das nicht so ganz bestätigen.. Es gibt Händler welche auch gern dein deutsches Autolein in Anzahlung, bei Neuwagenkauf, nehmen :smiling_face: (wurst ob 12 Monate Grenze in CH oder nicht)

    Gerne mehr per PM.

    Beste Grüße

  • MotU
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    • 15. April 2019 um 08:35
    • #9
    Zitat von PatrickDE

    Es gibt Händler welche auch gern dein deutsches Autolein in Anzahlung, bei Neuwagenkauf, nehmen :smiling_face: (wurst ob 12 Monate Grenze in CH oder nicht)

    Das stimmt voll und ganz!

    Als ich mich für einen "neuen" gebrauchten umgesehen habe, war ich auch bei diversen Händlern. Alle haben mir angeboten, mein altes Fahrzeug, dass zwar konform eingeführt, aber noch nicht MFK und Anmeldung durchlaufen hatte, bei einem Kauf in Gegenzahlung zunehmen und für mich alles mit dem kantonalen Strassenvekehrsamt zu regeln.

    Zitat eines der Händler:
    "Sie kommen hier hin, wir tauschen Schlüssel und Papiere, und ich regel alles mit den Behörden. Das ist alles kein Problem, die kennen das schon!"

  • Rob
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    Rob
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    • 15. April 2019 um 12:13
    • #10

    @PeterErnst Du kannst ganz einfach das Auto wenn es noch nicht in der Schweiz MFK-geprüft oder eingelöst ist wieder in D verkaufen, musst aber einfach dem Zoll Bescheid geben dass es nicht in die Schweiz kommt.

    (Sofern das Auto als Umzugsgut dort registriert wurde)

    Natürlich nimmt auch ein Schweizer Händler das Auto ab bei entsprechendem wie die Vorredner hier geschireben haben - Gegengeschäft entgegen.

    Bei einem 25 Jahre alten Auto solange nicht Oldtimer Zustand wird es auch nicht mehr soviel zu gewinnen geben :smiling_face:

  • PeterErnst
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    PeterErnst
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    • 15. April 2019 um 13:55
    • #11

    Vielen Dank für die Antworten. Ich habe gerade mit dem Zoll telefoniert und die meinten am einfachsten wäre es das Auto in der Schweiz zu verkaufen, weil ich sonst wieder ein Ausfuhr Zoll Papier beantragen müsste.
    Als Anzahlung für einen Neuen ist ne Option. Nur das Auto hat kaum Wert und ne LPG Anlage bringt in der Schweiz keine Vorteile. In Deutschland hätte ich das Auto an Freunde und Bekannte verschenken können und die hätten noch viel Freude daran

  • dball
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    • 11. August 2019 um 18:06
    • #12

    Kurze Frage:
    Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich möchte mein Umzugsgut-Pkw, der noch D-Kennzeichen hat, in der CH verkaufen. Der Zoll sagt mir nur, dass ich den Pkw verkaufen _darf_ - nicht aber ob Steuern oder Abgaben innerhalb 12 Monate anfallen.

    Habt ihr da noch Infos mit den 12 Monaten?

    Danke!

  • dball
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    dball
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    • 13. August 2019 um 16:10
    • #13

    Ich habe Kontakt mit dem Zoll und dem Zulassungsamt gehabt. Es gibt keine 12 Monatsfrist die mit irgendwelchen Gebühren oder steuern verbunden sind.

    Das scheint ein Gerücht zu sein.

    Zitat von Zulassungsamt

    Von unserer Seite gilt lediglich eine Sperre von 12 Monaten, wenn zum Beispiel Geräusch und Abgasnormen nicht nachgewiesen worden sind.

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