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Umzug Schweiz - Steuerliche Auswirkungen

  • jopps
  • 5. April 2018 um 00:11
  • jopps
    2
    jopps
    Beiträge
    1
    • 5. April 2018 um 00:11
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich wohne in Deutschland und habe zum 01.07. eine neu Arbeitsstelle in Zürich. Ich möchte gerne zu diesem Zeitpunkt in die Nähe meines neuen Arbeitsplatzes in die Schweiz umziehen.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    1) Im Zeitraum 01.01.-30.06. habe ich ein Gehalt in Deutschland bezogen und werde dann ab 01.07. ein Gehalt in der Schweiz beziehen. Bezogen auf die Tage des Kalenderjahrs werde ich daher voraussichtlich überwiegend in der Schweiz berufstätig gewesen sein. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein gesamtes Jahreseinkommen in der Schweiz versteuert wird, oder wird das 1. Halbjahr mittels Steuererklärung in Deutschland und das 2. Halbjahr durch eine Steuererklärung in der Schweiz versteuert?

    2) Wie geschildert möchte ich mich spätestens zum 30.06. in Deutschland abmelden. Evtl. habe ich zum Arbeitsbeginn in Zürich leider nur eine Wohnung für einen befristeten Zeitraum/Zwischenmiete (rd. 3-6 Monate). Hat dies Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Anmeldung der Wohnsitzes in Zürich bzw. auf die Versteuerung meines Jahreseinkommens?

    3) Auf welche Weise sind die Umzugskosten Deutschland -> Schweiz steuerlich absetzbar?

    Ich freue mich über Eure Hilfe bzw. Eure Ratschläge. Vielen herzlichen Dank! :smiling_face:

  • Maik
    43
    Maik
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    • 6. April 2018 um 16:58
    • #2

    Hallo Jopps

    • Eine Möglichkeit, dass dein deutsches Gehalt in der Schweiz versteuert wird sehe ich in deiner Konstellation nicht. Wenn du eine Einkommensteuererklärung für Deutschland machst, solltest du aber unbedingt bedenken, dass dein Schweizer Einkommen für die Ermittlung des deutschen Steuersatzes mit einbezogen wird. Der ermittelte Steuersatz wird damit wahrscheinlich recht hoch sein. Daher solltest du vorher genau durchrechnen, ob es sich lohnt in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben. Dein Schweizer Einkommen wird bei Quellensteuer ab 1. Juli in der Schweiz versteuert. Auch hier musst du keine Steuererklärung machen, solange dein Einkommen in der Schweiz nicht höher als 120'000 Franken im Jahr ist oder du den Schweizer steuerlich noch nicht gleichgestellt bist (was häufig kein Nachteil ist). Mit der C-Bewilligung (frühstens nach 5 Jahren) wirst du aus der Quellensteuerpflicht entlassen und musst dann immer eine Steuererklärung machen.
    • Ob befristet oder nicht, spielt keine Rolle. Du meldest dich innerhalb der ersten 14 Tage bei deiner Wohngemeinde an und meldest dich im Falle eines Umzuges später wieder um.
    • Wenn dann höchstens in Deutschland und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie die Voraussetzungen dafür aussehen weiss ich aber leider nicht.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • John
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    John
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    Beiträge
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    • 24. Januar 2022 um 15:47
    • #3
    Zitat von jopps

    Hallo zusammen,

    ich wohne in Deutschland und habe zum 01.07. eine neu Arbeitsstelle in Zürich. Ich möchte gerne zu diesem Zeitpunkt in die Nähe meines neuen Arbeitsplatzes in die Schweiz umziehen.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    1) Im Zeitraum 01.01.-30.06. habe ich ein Gehalt in Deutschland bezogen und werde dann ab 01.07. ein Gehalt in der Schweiz beziehen. Bezogen auf die Tage des Kalenderjahrs werde ich daher voraussichtlich überwiegend in der Schweiz berufstätig gewesen sein. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein gesamtes Jahreseinkommen in der Schweiz versteuert wird, oder wird das 1. Halbjahr mittels Steuererklärung in Deutschland und das 2. Halbjahr durch eine Steuererklärung in der Schweiz versteuert?

    2) Wie geschildert möchte ich mich spätestens zum 30.06. in Deutschland abmelden. Evtl. habe ich zum Arbeitsbeginn in Zürich leider nur eine Wohnung für einen befristeten Zeitraum/Zwischenmiete (rd. 3-6 Monate). Hat dies Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Anmeldung der Wohnsitzes in Zürich bzw. auf die Versteuerung meines Jahreseinkommens?

    3) Auf welche Weise sind die Umzugskosten Deutschland -> Schweiz steuerlich absetzbar?

    Ich freue mich über Eure Hilfe bzw. Eure Ratschläge. Vielen herzlichen Dank! :smiling_face:

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    Hier würde mich auch nochmal interessieren, wann du den Umzug beim Zoll angemeldet hast ("Übersiedlungsgut"). Bei Einreise zum 1.7 oder erst nachdem du eine feste Wohnung gefunden hast? Stehe gerade vor einen ähnlichen Problem

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