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Auto als Umzugsgut anmelden oder nicht?

  • Kat_hrin
  • 3. Mai 2018 um 10:10
  • Kat_hrin
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    • 3. Mai 2018 um 10:10
    • #1

    Wir ziehen am 1.6. in die Schweiz und wollen uns dort zeitnah ein neues Auto kaufen. Nun ist die Frage ob wir meinen überhaupt noch als Umzugsgut anmelden sollten?
    Option 1, wir können in gleich in Zahlung geben?!
    Option 2, Verkauf in Deutschland.

    Ford c Max 2008

    Habe ich Nachteile wenn ich anmelde und dann in de verkaufe oder andersrum bei nicht Anmeldung mit der Inzahlungnahme?

  • Maik
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    • 4. Mai 2018 um 16:48
    • #2

    Hallo Kathrin

    Für die Veranlagung als Umzugsgut gelten zwei Grundsätze:

    • Das Fahrzeug muss mindestens seit 6 Monate vor dem Umzug von euch in Verwendung sein. Das erfüllt ihr wahrscheinlich.
    • Es muss beabsichtigt sein, das Fahrzeug weiter in der Schweiz zu verwenden. Erfüllt ihr in dem Sinne wahrscheinlich nicht.

    Wenn ihr nur innerhalb wenige Monate nach dem Umzug das Auto verkaufen wollt, würde ich das Auto wahrscheinlich lieber in Deutschland verkaufen. Eine genaue Frist finde ich gerade nicht. Ich bin der Meinung, dass es eine Sperrfrist von 12 Monate gibt (ohne Gewähr), da sonst nachträglich Einfuhrgebühren anfallen. Vielleicht kann jemand mehr dazu sagen.

    Schöne Grüsse
    Maik

    @S.Oliver weisst du mehr? Du hast doch dein Auto verkaufen müssen oder?

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  • Kat_hrin
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    • 4. Mai 2018 um 21:31
    • #3

    Ja, wollen eigentlich spätestens zwei Monate nach Einreise ein neues holen, da wir ja Zuwachs bekommen.
    Aber ob die Anmeldung dann nötig ist oder nicht, dazu finde ich irgendwie nicht wirklich was....!

  • honigbiene111
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    • 5. Mai 2018 um 08:52
    • #4

    ja...es gibt mind.1 Jahr Sperrfrist.
    Ich habe meinen Roller allerdings nach ca 8 Monaten einem Kollegen in Deutschland verkauft...unwissentlich zu früh...!!!
    bzw .3 versch.Aussagen vom Zoll bekommen.Er war defekt und ein Ersatzteillager.
    Mein Tip:
    Besser gleich in Deutschland verkaufen.
    Herzliche Grüsse Manou[

  • Kat_hrin
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    • 5. Mai 2018 um 16:10
    • #5

    Ja, aber das neue Auto können wir ja erst in der Schweiz kaufen und irgendwie müssen wir ja erstmal rein

  • honigbiene111
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    • 5. Mai 2018 um 17:33
    • #6

    Ist ja kein Problem...entweder wartet Ihr halt das Jahr ab...oder zahlt rückwirkend die Steuer zb nach den anvisierten 2 Monaten ( wenn Ihr vor dem Jahr Sperrfrist verkauft).
    Gruss

  • S.Oliver
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    • 6. Mai 2018 um 21:05
    • #7

    Hallo Kathrin

    Ich erzähle am Besten wie es mit meinem Auto ergangen ist.
    Ich bin letztes Jahr am 28.02. eingewandert und habe mein Auto direkt als Umzugsgut angegeben. Mein Plan war allerdings auch, es noch ein paar Jahre zu fahren.
    Im November hätte er dann auch zur MFK gesollt. Termin war schon vereinbart ebenso wie ein Check up in einer Werkstatt.
    Nach der X. Reparatur habe ich mich dann aber entschieden, ihn doch zu verkaufen.
    Für den Verkauf musste ich das Auto allerdings noch in Deutschland abmelden, da der Verkäufer es exportieren wollte.
    Zum Stichtag der Einlösung (1 Jahr nach der Anmeldung zum Umzugsgut) bekam ich dann Post vom Strassenverkehrsamt.
    Nachdem ich dort meine Quittungen von Abmeldung und Verkauf eingereicht hatte, war die Sache allerdings ohne weitere Kosten erledigt.

    Der grosse Unterschied zu Euch ist nun allerdings, dass Euer Auto dann wohl auch weiter in der Schweiz bleiben wird. Da kann ich dann leider auch nicht sagen, ob nachträglich Einfuhrzölle erhoben werden.

    Mein Tipp: In Deutschland Auto verkaufen und kaufen. Bei der Einfuhr zahlt ihr erstmal 7,7% Einfuhrzoll oben drauf, bekommt aber die 19% Mwst aus Deutschland von Autohändler später erstattet. Zusammen mit den günstigeren Preisen in D kommt ihr so wohl am günstigsten weg.

    [Blockierte Grafik: http://www.greatemu.de/wp-content/uploads/Banner.jpg]

    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

  • Kat_hrin
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    • 7. Mai 2018 um 12:55
    • #8

    Das weiß ich gar nicht, Rechenexempel, das Geld haben wir in Euro und dafür gibt es im Moment viele Franken. Dazu sparen wir das Theater mit der mfk und so groß ist der Preisunterschied tatsächlich nicht.
    Wahrscheinlich werden wir auch in de verkaufen.
    Danke für deinen Bericht!

  • Maik
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    • 7. Mai 2018 um 18:03
    • #9

    Ein kleiner Hinweis noch zur Mehrwertsteuerrückerstattung. Diese bekommt man erst, wenn man beim Kauf in Deutschland bereits einen Wohnsitz in der Schweiz hat.

    @Kat_hrin
    Bei dem momentanen Wechselkurs würde ich auch in Deutschland verkaufen und in der Schweiz ein neues Auto kaufen.

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  • Kat_hrin
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    • 7. Mai 2018 um 19:45
    • #10

    Den Wohnsitz haben wir dann schon beide dort, aber das Geld eben noch in Euro.

    Liebe Grüße

  • faha
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    • 4. Juli 2018 um 13:17
    • #11

    Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem. Ich ziehe zum 1.8.2018 in die Schweiz und bin aktuell noch am überlegen wie ich es mit meinem Auto machen soll. Mein Plan sieht aktuell wie folgt aus, dass ich mein jetziges Auto noch 2-3 Monate behalte und dann ein neues kaufen (zu 90% in Deutschland). Es macht demnach ja keinen Sinn, das Auto als Übersiedlungsgut zu deklarieren richtig?

    Kann ich das Auto trotzdem irgendwie für diese Übergangszeit in der Schweiz nutzen? Bringt hier evtl. eine Ummeldung des Fahrzeughalters etwas?

    Danke für eure Antworten!

  • Maik
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    • 9. Juli 2018 um 15:09
    • #12

    Hallo faha

    Am besten fragst du beim Zoll nach, ob du unter diesem Umständen eine Zollbewilligung Form 15.30 bekommen könntest. Dann wäre die Rückführung innerhalb von zwei Jahren kein Problem. Nur wenn du dann das Auto länger als 2 Jahre in der Schweiz fahren wölltest, wäre der Import mit Mehrwertsteuer, Automobilsteuer zum Zeitwert und Gebühren verbunden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • celher
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    • 25. Juli 2018 um 00:21
    • #13

    Hallo liebe community,

    ich knüpfe an diesem Thema meine Frage bzgl. Auto Mitnahme & Anmeldung:

    Ich bin seit einem Jahr als Grenzgänger Permit Wochenaufenthalter unter der Woche in der Schweiz. Miete seitdem dafür dort eine Wohnung und bin in der Stadt angemeldet.
    Mein HAUPTWOHNSITZ ist aber weiterhin in Deutschland, wo ich angemeldet bin und wo mein Auto zugelassen ist.

    Meine Fragen:
    1) Muss man als Grenzgänger das Auto beim Zoll anmelden?

    2) Oder soll das Auto nur angemeldet werden, wenn man offiziell sein HAUPTwohnsitz in die Schweiz verlegt?


    3) Ich plane, im August in die Schweiz umzuziehen. Ich will aber erst in den nächsten 6 Monaten entscheiden, ob ich das Auto in Deutschland verkaufe oder mit in die Schweiz einführe:
    ==> Kann ich das Auto auf dem Formular 1844 als Übersiedlungsgut, allerdings es als zeitversetzte Teileinfuhr angeben, und später steuerfrei einführen? Stimmt es dass man Zeit hat bis 12 Monaten nach Umzug, um das Auto nachkommen zu lassen?
    ==> wenn ja, kann ich das Auto so lange in Deutschland zugelassen und versichert lassen (ich würde dort ein NEBENwohnsitz erhalten)?
    ==> wenn Deutschland ein deutsches HAUPTwohnsitz für die Autoversicherung & co verlangt, gäbe es die Alternative, zumindest die Möbel bereits als Übersiedlungsgut = "Ausstattung einer Wohnung unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland" zollfrei einzuführen und später den HAUPTwohnsitzwechsel vorzunehmen, wenn es mit dem Auto klar ist => hat jemand mit dieser Alternative Erfahrung gemacht? Der Zollbeamter kennt es überhaupt nicht, obwohl es im Formular 1844 als Option steht.

    4) angenommen ich nehme das Auto mit: bis dass die ganze Prozedur stattfindet mit den ganzen Prüfungen etc, nimmt es einige Tagen in Anspruch.. Kann ich in der Zeit das Auto immer noch in Dtld angemeldet und versichert lassen, selbst wenn ich selber dort nicht mehr angemeldet bin/den Hauptwohnsitz habe?

    Ich bin völlig verunsichert. Anruf bei der Zoll ergab nur mehr Verwirrung. Die kennen anscheinend nur das klassische, dass man alles auf einmal übersiedelt und ist gut.

    PS, Auto ist mehr als 6 Monaten in meinem Besitz

    Vielen Dank für das lesen dieser langen Text und vor allem für jegliche Rat und Erklärungen! :smiling_face:

    Viele Grüsse

  • Maik
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    • 26. Juli 2018 um 10:51
    • #14

    Hallo Celher

    Wichtig: Wir sind hier keine Juristen, schildern immer nur aus unseren Erfahrungswerten und unseren Kenntnisstand.

    Mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz solltest du nicht argumentieren. Da beide Länder im Falle eines Wohnsitzes nur Ihren als Hauptwohnsitz akzeptieren und nur bei einem zweiten Wohnsitz im gleichen Land, diesen als Nebenwohnsitz bezeichnen. Aber ist für dich auch nicht entscheidend. Wichtig ist der Lebensmittelpunkt, der Status und wo du gemeldet bist.

    Wenn ich dich richtig verstehe, bist du Wochenaufenthalter, damit hast du eigentlich keinen Wohnsitz in der Schweiz und deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland. In diesem Fall muss das Auto und Führerausweis nicht umgeschrieben werden. Sobald du aber in die Schweiz umziehst, hast du auch deinen Lebensmittelpunkt auch in der Schweiz und ab dem Tag des Umzuges 12 Monate Zeit deinen Führerschein und Auto umzumelden. Dein Auto kannst du ohne grössere Kosten als Umzugsgut mit einführen (sofern du es bereits länger als 6 Monate nutzt). Muss aber beim Umzug mit angegeben werden. Bis zur endgültigen Ummeldung beim Schweizer Strassenverkehrsamt behältst du deine deutschen Kennzeichen und lässt es über Deutschland versichert. Wichtig ist aber, dies vorher mit deiner Versicherung abzuklären, damit diese auch im Schadensfall Kosten übernehmen. Manche Versicherungen stellen sich dabei schwierig an.

    Zu 3.) Sobald du das Auto in der Schweiz nutzen möchtest, musst du es auch einführen. Sofern du das Auto bis zu deiner Entscheidung in Deutschland lässt und nicht mit in die Schweiz nimmst, kannst du es schon so machen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Rob
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    • 26. Juli 2018 um 17:41
    • #15

    Hi celher,

    Du kannst das Auto vorerst ganz normal als Umzugsgut beim Zoll mit dem Formular 1844 als Umzugsgut anmelden, wenn Du dich innerhalb der 1-jährigen Übergangsfrist entscheidest den Wagen doch in D zu verkaufen, meldest Du das Auto einfach beim Zoll wieder ab, dann wissen die dass das Auto nicht rüber geht.

    In dem einen Jahr kann der Wagen ganz normal in Deutschland zugelassen bleiben, klären musst Du das Ganze einfach mit der Versicherung in D wie die das sehen wenn evtl. der Wohnsitz komplett aufgegeben wird.

    Wenn Du natürlich weiterhin nur pendelst und dein Hauptwohnsitz in D bleibt, dafür muss das Auto nicht umgemeldet werden.

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