Versteuerung von Zinserträgen auf Kapitaleinkünfte aus Deutschland

  • Hallo zusammen,


    Ich habe auch mal wieder eine Frage die ich vor meinem Umzug in die Schweiz in wenigen Tagen gerne noch klären möchte.
    Ich habe hier in Deutschland Geld fest angelegt und erziele darauf jedes Jahr einen Zinssatz von 2,5%.
    Jetzt frage ich mich nur, ob ich diese Zinserträge auf die Kapitaleinkünfte in der Schweiz dann extra versteuern muss. Ich zahle ja jetzt eigentlich Quellensteuer. Muss ich das einfach nur dem Steueramt meiner Gemeinde melden? Muss ich da eine Steuererklärung machen? Weiss jemand von euch mit welchem Steuersatz sowas in der Schweiz versteuert wird? Dann könnte ich mir selbst ausrechnen, ob es sich überhaupt lohnt, das so zu belassen oder ob eine Auflösung sinnvoller wäre. Wie habt ihr das alles vor eurem Umzug gemacht, habt ihr alles Geld mit in die Schweiz genommen oder habt ihr jetzt auch noch etwas in Deutschland angelegt?


    Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten und allen ein schönes Wochenende (ich packe jetzt wieder meine Kisten weiter :winking_face: )
    Penelope

  • Hallo Penelope


    Zinsen werden grundsätzlich als Einkommen versteuert und Vermögen unterliegt der Vermögenssteuer. Eine Kapitalertragssteuer kennt die Schweiz nicht, daher kann ich dir auch keinen Zinssatz sagen. Dieser hängt von der Gemeinde und deinem Gesamteinkommen ab. Solange du keine Steuererklärung abgibst, musst du sie aber nicht versteuern.


    Sobald du aus der Quellensteuerpflicht (mit Erhalt des Ausweis C) entlassen bist oder über 120'000 Franken im Jahr verdienst musst du einen Steuerklärung abgeben, vorher ist dies freiwillig. Dann gibst du auf deiner Steuerklärung dein Festgeldkonto unter Vermögen an, an der gleichen Stelle kannst du bei der Steuererklärung die Zinsen mit angeben. Einen steuerlichen Grund für die Auflösung deines Festgeldkontos sehe ich nicht. Insbesondere bei der aktuellen Zinslage, würde ich es wohl behalten.


    Schöne Grüsse und fröhliches Kistenpacken :CH:
    Maik

  • Hallo Maik,


    danke für deine Antwort.
    Das heißt jetzt quasi, dass ich das nicht extra versteuern muss? Ich gebe den Betrag, der angelegt ist sowie die Zinsen an der Gemeinde und die kümmern sich um alles? Steuererklärung gebe ich keine ab, verdiene nicht mehr als 120.000 CHF und bin ja erst mal ein B'ler.


    Viele Grüße
    Penelope

  • Richtig, das brauchst du nicht extra versteuern. Wüsste auch nicht wie. Wenn die Gemeinde diese Auskunft nicht von dir verlangt, brauchst du nichts angeben. Fragen Sie den nach deinem Vermögen oder wieso meinst du?

  • Ok, klingt gut.
    Soweit ich mich erinnere, bin ich das noch nicht gefragt worden, werde aber nochmal alles was ich bisher angegeben habe ausschecken. Ich frage nur, damit ich sicher sein kann, nix falsch zu machen. Will bei sowas lieber auf Nummer sicher gehen. :winking_face:

  • Bevor ich eine eigene Fraga aufmache :winking_face:


    Wie ist das jetzt genau (für den in der Schweiz lebenden Deutschen):

    • Erträge aus Geldanlagen muss ich in der CH "Einkommens-versteuern"
    • DIe Geldanlage selber muss ich in der CH Vermögens-versteuern (und auch verrechnungssteuer oder ist das das geiche?)
    • Meine Immobilie in der CH ist natürlich Vermögen in der CH (Eigenmietwert fällt an und Schulden und Massnahmen könenn steuermindernd geltend gemacht werden)
    • und meine Immobilie in D (z.B. vermietet): da muss ich in D versteuern. Alle Ausgaben können, wenn steuerrelevant in D bei dieser kleinen Steuererklärung abgesetzt werden. Erfährt die CH davon?
    • Zählt die D-Immobilie denn in der CH als Vermögen? Was ist mit dem Eigenmietwert?
    • Können/müssen die Einnahmen als Einkommen und die Ausgaben in der CH Steuer-erklärt werden?

    (ich habe zur Immobilie bisher nur für einen Spezialfall eine mündliche Aussage der Steuerverwaltung im Kanton. Ich, geschieden, Exfrau wohnt noch in noch-gemeinsamer Wohnung in D. In dem Fall zählt die in D liegende Liegenschaft mindestens für den Eigenmietwert - allerdings werden die Alimentszahlungen von mir dagegen gerechnet. Ob pauschal der Eigenmietwert als Alimentszahlung angenommen wird, ob er faktisch gezahlt wird oder nicht, oder ob nur tatsächlich gezahlte Alimente berücksichtigt werden weiss ich noch nicht.)


    Interessant ist für mich auch die Frage, wo eben das Anlage-Vermögen versteuert wird - bisher denke ich, dass - vom Wechselkurs mal abgesehen - eine Anlage, z.B. in Fonds-Sparplan, in D viel günstiger ist - aber die Versteuerung in CH verkompliziert es (nicht unbedingt verteuern, aber das möchte ich mal in einem eigenen Thread besprechen.)


    Danke