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  4. Auto und Führerschein

CH Führerschein und Deutsches Auto

  • Ron80
  • 29. Juli 2014 um 21:30
  • fellohr
    8
    fellohr
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    • 16. Mai 2023 um 21:30
    • #81

    Hi unsere Ummeldung von den Autos hat knapp einen Monat gedauert. Wir hatten gleichzeitig mit den Autos auch unsere Führerausweise eingeschickt zum umschreiben.

    Die Führerausweise haben nur 3 Tage dauert und die Autos wie gesagt 1 Monat. Wir sind so rum gefahren. Hat niemanden interessiert das die Autos noch mit deutschen Kennzeichen waren und Führerausweise schweizerisch.

    Über die Grenze sind wir in der Zeit jedoch nicht gefahren 😅

    Ich glaube das ist 1 Monat auszuhalten.

  • Knightley
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    Knightley
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    • 10. Juli 2023 um 16:31
    • #82

    Hallo zusammen

    bevor ich ein neues Thema aufmache, schreibe ich hier rein.

    Ich habe eine Wohnung in D (Wochenende)

    und arbeite unter der Woche in CH

    Bin Wochenaufenthalter mit Ausweis B (bald C) und am WE in D wegen der Familie


    Das Auto ist in Deutschland gemeldet. Schweizer Führerausweis ist vorhanden

    Ich habe noch das Dokument 15.30, dass ich das Auto unverzollt in der CH bewegen darf (Bis Ende 2024)

    Wurde in diesen Jahren 3 mal in der CH angehalten und kontrolliert und es war alles ok.

    Meine Frage ist, ob ich mein Auto (D) in Deutschland überhaupt mit dem Schweizer Führerausweis fahren darf?

    Laut dem deutschen Zoll, ist es kein Zollvergehen wegen Wohnsitzen D,

    bei der Zulassungsbehörde in D wusste keiner Bescheid.

    Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?

  • Online
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    • 10. Juli 2023 um 17:42
    • #83
    Unverzolltes Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz benutzen

    Personen mit Wohnsitz im Ausland

    Sie dürfen ein unverzolltes Fahrzeug nur während einer beschränkten Zeit und nur für private Zwecke in der Schweiz benutzen.

  • Knightley
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    Knightley
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    • 11. Juli 2023 um 18:36
    • #84

    Danke für deine Antwort!

    Ich habe 15.30 (Erlaubnis ein unverzolltes Auto zu führen) nur aus beruflichen Zwecken bekommen. Wochenaufenthalter etc.

    Das Auto wird ja am Wochenende in D von der Frau und Tochter gefahren, unter der Woche fahre ich ja in der CH. CH ist bis Herbst 2024 geklärt.

    Die wichtige Frage ist, ob ich mit meinem Führerausweis CH ein Auto D in D führen darf.

    Der deutsche Zoll sagt, es ist kein Zollvergehen, da das Auto in D läuft. Die Zulassungsstelle in D kann keine Antwort geben.

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    • 11. Juli 2023 um 20:19
    • #85

    Das Fahrzeug darf im Staat, in dem es immatrikuliert ist, immer gefahren werden. Ein Fahrzeug darf nur dann in einem anderen Staat gefahren werden, wenn der Fahrer den Wohnsitz im gleichen Land hat, wie das Fahrzeug immatrikuliert ist.

    Warum darf man kein ausländisches Auto fahren?
    Wer im Ausland Verwandte oder Freunde ein Schweizer Auto lenken lässt riskiert eine Busse – in Italien zum Beispiel rund 500 Euro. Und Achtung: Solch ein…
    www.blick.ch

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