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Umzug des Autos mit Ausfuhrkennzeichen?

  • Carina
  • 16. Juli 2015 um 12:08
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    • 16. Juli 2015 um 12:08
    • #1

    Hallo zusammen,

    auch mich beschäftigt das Thema Auto und ich steige noch nicht so richtig durch. Einen Großteil der Forenbeiträge zum Thema habe ich schon gelesen, bin aber an einem Punkt immer noch nicht schlauer. Deshalb hier die gefühlt 200ste Frage zum Thema Umzugs des Kfz: Brauche ich dazu die sog. Ausfuhrkennzeichen + Ausfuhrkennzeichen-Versicherung? Beim der Zulassungsstelle (in Stuttgart) wurde mir gesagt, ich müsse das Auto bei der Zulassungsstelle hier abmelden und es denn mit den Ausfuhrkennzeichen via Zoll (Einfuhr als Umzugsgut usw. - den Teil habe ich verstanden) in die Schweiz fahren.

    Ich bin jetzt etwas irritiert, da die bisherigen Forenbeiträge bei mir den Eindruck erwecken, alle anderen Auswanderer ziehen ihr Auto einfach mit ihrem üblichen deutschen Kennzeichen als Umzugsgut um und kümmern sich dann im Laufe der nächsten Monate um die Zulassung in der Schweiz.

    Ich freue mich, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen kann. Ach ja, das Auto ist seit knapp einem Jahr auf mich zugelassen und ich werde auch künftig die Halterin sein.

    Herzliche Grüße - noch aus Stuttgart!
    Carina

  • Maik
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    • 20. Juli 2015 um 15:10
    • #2

    Hallo Carina

    Die wichtigste Frage ist, hast du dein Auto zum Umzug bereits länger als 6 Monate oder kaufst du es noch?

    Wenn du das Auto länger als 6 Monate hast, kannst du es einfach als Umzugsgut mit deutschen Kennzeichen einführen und später zusammen mit dem Führerschein ummelden.

    Was dir beschrieben worden ist, ist nur der Fall wenn du den Wagen ohne Umzug einführen möchtest. Beim Umzug brauchst du sicher keine Ausfuhrkennzeichen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Carina
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    • 20. Juli 2015 um 23:11
    • #3

    Hallo Maik,

    Vielen Dank für deine Antwort. Da ich den Wagen zum Umzugszeitpunkt knapp 1 Jahr besitze und auch künftig fahren werde, wäre die Variante Einfuhr als Umzugsgut mit normalen deutschen Kennzeichen tatsächlich eine Option. :smiling_face: Aber muss ich dann den Möbel-Umzug und die Kfz-Einfuhr am selben Tag machen?

    Ein letztes kleines Hindernis besteht jetzt allerdings noch darin, dass meine bisherige Kfz-Versicherung laut ausdrücklichem Hinweis nur solche Kfz versichert, deren Halter den Hauptwohlsitz in Deutschland haben. Da ich diesen ja nun aufgeben werde, bin ich damit dann wohl raus aus der Versicherung. :confused_face: Weißt du oder sonst jemand, welche Versicherung mit solchen internationalen Umzügen kein Problem hat und Autos bis zur Zulassung in der Schweiz versichert?

    Herzliche Grüße
    Carina

  • Maik
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    • 24. Juli 2015 um 10:30
    • #4

    Hallo Carina

    Nein Möbelumzug und KFZ Einfuhr muss nicht am selben Tag sein. Dein Zauberwort heisst Teileinfuhr. Diese Option kannst du auf dem Formular 18.44 angeben und dann kannst du in mehreren Schritten deinen Haushalt einführen.

    Bei der Fahrzeugversicherung frag mal bei der HUK Coburg oder Allianz nach.

    Schöne Grüsse
    Maik

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