Rückzug nach Deutschland - Immobilie mit Pensionskasse - wie gehe ich vor ?

  • Hi,


    ich möchte ende 2019 die Schweiz verlassen und wieder in die Heimat.


    Ich plane in der Heimat eine selbst bewohnte Immobilie zu kaufen und dazu das Geld aus der Pensionskasse zu verwenden.
    Nun stellen sich mir zu dem Thema einige Fragen, was das Vorgehen betrifft.


    Ich schildere jetzt einfach mal, wie ich vorgehen würde und wie ich glaube das es ablaufen könnte. Vielleicht ist ja hier der ein oder andere der mich ggf. korrigiert oder recht gibt.


    Ich eröffne kurz vor dem Umzug ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz da dort die Quellensteuer gering ist und lasse das Geld von der PK auf dieses überweisen. Sobald ich eine geeignete Immobilie finde, lege ich die Papiere des besagten Kontos bei der Bank vor und erhalte grünes Licht für den Kauf.
    Mit einem Vorvertrag zum kauf der Immobilie, melde ich mich bei dem Institut in welchen mein Freizügigkeitskonto ist und lege diesen vor.
    Das Geld wird abzüglich der Quellensteuer der Bank überwiesen und ich werde stolzer Besitzer der Immobilie.


    Holzweg oder ist das so richtig :question_mark:


    Ich danke im Voraus

  • Hallo Benz


    Mit Erfahrungen kann ich zu diesem Thema leider nicht glänzen. Soweit ich weiss, spielt es steuertechnisch keine Rolle in welchem Kanton du das Freizügigkeitskonto eröffnest, da der Steuersatz vom Wohnort, Höhe des Bezugs und Familienstand abhängt.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Vor allem spielt es eine Rolle wann du die Immobilie kaufst und wo du zu dem Zeitpunkt deinen Wohnsitz hast.
    Solange du noch in der Schweiz wohnst unterliegst du dem hiesigen Steuerrecht.
    Sowie du wieder in Deutschland bist, dort gemeldet bist und dann Geld aus der Pensionskasse beziehst musdt du das als Einkommen in Deutschland versteuern.
    Was das bedeutet weist du sicher selber.
    Wenn es viel ist sind gern mal um die 40% weg.
    Machst du das ganze jetzt dann versteuerst du das hier zu einem niedrigen Satz wenn du erklärst das es sich um eine Immobilie handelt die du selbst in naher Zukunft beziehen und bewohnen willst.
    Also nicht zu lange warten sonst wird es teuer.
    Vorbezug bei der Pensionskasse ist möglich zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.

  • Sowie du wieder in Deutschland bist, dort gemeldet bist und dann Geld aus der Pensionskasse beziehst musdt du das als Einkommen in Deutschland versteuern.
    Was das bedeutet weist du sicher selber.
    Wenn es viel ist sind gern mal um die 40% weg.

    Die Betrachtung ist meines Wissens mittlerweile komplizierter, da auch Vorbezügen zwischen obgligatorischem Anteil und überobligatorischem Anteil unterschieden wird.
    Letzterer wurde ja schon besteuert und wird deshalb nicht nochmal (oder anders) besteuert.

  • Ja richtig aber alles nur unter der Voraussetzung das du noch hier wohnst und nicht in Deutschland.
    Der deutsche Steuersatz ist höher und im Fall das du in Deutschland besteuert wirst zahlst du die Differenz und auch die kann hoch sein.

  • Ja richtig aber alles nur unter der Voraussetzung das du noch hier wohnst und nicht in Deutschland.

    Nein eben nicht, das ist deutsche Betrachtung seit 2016.
    Aber ja, es ist wohl attraktiver Vorbezüge bei Steuerpflicht in der Schweiz zu tätigen.