Hallo zusammen,
wenn man in der Schweiz wohnt mit einer B-Bewilligung, aber weiterhin noch einen Wohnsitz in Deutschland hat und ein Auto in Deutschland stehen hat (mit deutschem Kennzeichen, Kfz-Steuer und Versicherung wird in DE bezahlt) und nun aber das Auto nicht in die Schweiz einführen möchte, sondern es in Deutschland bleiben soll...
...ist es möglich, dass man das Auto für ein paar Monate weiterhin (nur) in Deutschland fährt (wenn man an paar Tagen in DE an seinem Wohnsitz ist)?
Soweit ich weiß hat man ja noch bis zu 1 Jahr den deutschen Führerschein, bevor man ihn ummelden muss in der CH.
Grund ist, dass ich den Wagen nicht einführen möchte, da ich ihn in ein paar Monate in Deutschland verkaufen will. In der Schweiz geht das ja erst nach 12 Monaten. Die Frage ist ob irgendwie jemand aus Schweizer Sicht oder Deutscher Sicht was daran zu beanstanden hat? Nach meinem Verständnis haben die Schweizer ja damit nichts zu tun, weil ich ja das PKW nicht in der CH fahre und somit auch nicht einführe, verzolle. Könnten die Deutschen was beanstanden? Habe ja weiterhin einen Wohnsitz in DE (allerdings nicht der steuerliche) und zahle Kfz-Steuer und Versicherung.
Müsste alles passen oder übersehe ich etwas?
Nachtrag:
Die Frage ist also:
Darf ich mit steuerlichem Schweizer Wohnsitz, der ebenfalls einen melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland hat, ein auf mich deutsch-angemeldetes Auto in Deutschland fahren, wenn ich mich in Deutschland aufhalte?
Oder muss ich das Auto abmelden (und da ich es nicht in die Schweiz einführe), irgendwann dann in Deutschland verkaufen?