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Job Angebot in Zürich, Auswanderung steht an

  • Kokosnuss
  • 25. Dezember 2018 um 12:24
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    • 25. Dezember 2018 um 12:24
    • #1

    Hallo zusammen,

    Zunächst einmal möchte ich mich für die vielen tollen Informationen und Diskussionen hier auf der Website bedanken. Es hat mir sehr geholfen bei der Entscheidung auszuwandern.

    Ich habe ein Job Angebot in Zürich erhalten.

    Nun muss ich ein Strafregisterauszug und ein Auszug aus dem Beitreibungsregister vorlegen.

    So wie ich es jedoch verstehe sind diese beiden Dinge nur mit Wohnsitz Schweiz möglich. Aktuell wohne ich noch in Deutschland ....

    Den Wohnsitz ummelden nach Zürich könnte ich ja wiederum nur mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung, wofür ich einen gültigen Arbeitsvertrag bräuchte.....

    Wie könnte man hier am besten vorgehen?

    Viele Grüße
    Jonas

  • AnjaB
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    • 25. Dezember 2018 um 13:33
    • #2

    Hallo Jonas
    Gratulation zum Job Angebot und der bevorstehenden Auswanderung.
    Da Du ja noch in Deutschland lebst und gemeldet bist, musst/kannst Du die geforderten Dokumente in Deutschland beantragen und in der Schweiz vorlegen.

    Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) habe ich damals über das Einwohnermeldeamt meines ehemaligen Heimatortes gemacht. Ich weiss nicht, ob es direkt über das Bundesamt für Justiz geht.
    Schufaauskunft (Betreibungsregisterauszug) kann man im Internet beantragen. Das hat auch ganz gut funktioniert.

    Viel Erfolg!

    Anja

  • Kokosnuss
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    • 28. Dezember 2018 um 16:01
    • #3

    Hallo Anja,

    Danke für deine rasche Antwort.

    Ich habe es gerade nochmal mit dem Arbeitgeber geklärt.
    Der Schufa Auszug wird akzeptiert als "Beitreibungsregister". Den Auszug konnte ich online für knapp 30 Euro beantragen.
    Das Führungszeugnis wird akzeptiert als "Strafregisterauszug". Das Führungszeugnis habe ich im Bürgeramt am Wohnort in Deutschland beantragt.

    Der Arbeitsvertrag ist unbefristet und beginnt am 1. März.
    Ich mache mich in den nächsten Tagen/Wochen auf Wohnungssuche in Zürich.

    Parallel dazu würde ich die "Aufenthaltsbewilligung B" beantragen.
    Wäre das bereits ohne Wohnsitz möglich?


    Viele Grüße
    Jonas

  • honigbiene111
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    • 28. Dezember 2018 um 18:44
    • #4

    Hey Jonas
    Die Bewilligung kannst Du erst beantragen..wenn Du mit Sack und Pack in der Schweiz bist.Es ist ein Selbstläufer und das wissen die Arbeitgeber auch.Beste Grüsse Honigbiene

  • AnjaB
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    • 28. Dezember 2018 um 22:09
    • #5

    Hallo Jonas
    Viel Erfolg bei der Wohnungssuche in Zürich.

    Gruss aus Rütihof
    Anja

  • Kokosnuss
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    • 28. Dezember 2018 um 22:35
    • #6

    Hallo Honigbiene
    Hallo Anja

    Danke, mit der Wohnungsuche wird es sicher noch spannend :grinning_squinting_face:
    Zu Beginn wahrscheinlich temporär 1 Zimmer möbliert...

    Ich wollte den Mietvertrag optimalerweise erst ab März starten, zusammen mit dem Job.
    Meine Frau ist aktuell beruflich noch in Frankfurt gebunden. Insofern werde ich Januar/Februar sicher auch nicht all zu oft in Zürich sein. Dann werden wir 2-3 Zimmer suchen...

    Nach Neujahr werde ich mich mit dem lokalen Migrationsamt in Verbindung zu setzen um zu klären, wie es mit der B-Bewilligung konkret abläuft. So wie ich es verstehe, sollte die vor Job-Antritt vorliegen. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Vertrag ungültig ist, wenn keine Bewilligung vorliegt.
    Allerdings möchte ich auch vermeiden in Zürich "ab sofort" eine Wohnung anzumieten, wenn ich erst ab März vor Ort bin. Die Preise sind ja doch sehr sportlich, inbesondere wenn das Gehalt, wie aktuell, noch aus Deutschland kommt.


    Beste Grüsse
    Jonas

  • honigbiene111
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    • 29. Dezember 2018 um 07:55
    • #7

    Die Arbeitgeber wissen Bescheid..dass sie bei Jobantritt meist noch nicht vorliegen kann.Ruf lieber Deinen Arbeitgeber an...und frag ob es wirklich so gemeint ist.Meidt nur ne Floskel.
    Wichtig ist auch: Wenn Du im Januar zb.schon mit allem drum und dran in die Schweiz einreist musst Du auch schon die Krankenkasse - wo Du wahrscheinlich schon eine Offerte gemacht hast- bezahlen.Meist rückwirkend..aber immerhin Kosten die noch dazukommen.Also Rücklagen brauchst Du ja sowieso ...auch für die Kaution.

    Beste Grüsse
    Honigbiene

  • Maik
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    • 31. Dezember 2018 um 13:10
    • #8

    Diese Floskel gilt eher für ausländische Arbeitnehmer ausserhalb des Schengenraums. Bei EU-Bürgern ist die Aufenthaltsbewilligung bei vorliegenden Job reine Formsache.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Kokosnuss
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    • 7. Januar 2019 um 13:33
    • #9

    Hallo Honigbiene
    Hallo Maik

    @Honigbiene: Die Rücklagen sind vorhanden, es ging eher darum nicht unnötig viele Kosten zu produzieren.


    Inzwischen habe ich eine Wohnung gefunden ab dem 16. Februar.
    Das hat glücklicherweise sehr unkompliziert funktioniert.

    Vom Ablauf her wären meine nächsten Schritte:
    1. Krankenkasse anmelden
    2. B-Bewilligung beantragen
    3. Tatsächlicher Umzug der Möbel etc. (Anmeldung am Zoll habe ich gelesen, ist klar soweit)

    Ist der Ablauf korrekt?

    Könnte man die B Bewilligung schon beantragen, bevor ich in die Wohnung am 16.2. einziehe? Also könnte ich beispielsweise Ende Januar schon nach Zürich gehen um es zu beantragen? Geht das vielleicht sogar online?

    Das war "es" dann quasi schon?

    Freundliche Grüsse
    Jonas

  • MotU
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    • 9. Januar 2019 um 11:15
    • #10

    Hi Kokosnuss,

    Um Dich bei einer Krankenkasse anzumelden, benötigst Du zuerst Deine B-Bewilligung, von daher musst Du 1. und 2. tauschen. Normalerweise hast Du eine bestimmte Frist nach Ausstellung des Ausweises, um Deine gesetzliche Krankenversicherung nachzuweisen.

    Ob Du den Ausweis bereits vor dem 16. beantragen kannst, weiß ich nicht. Hier würde ich Dir empfehlen Deine zukünftige Gemeinde zu kontaktieren und dort direkt nachzufragen. In der Regel sind die Beamten hier immer sehr freundlich und hilfsbereit.

    Gruss

  • Maik
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    • 11. Januar 2019 um 18:15
    • #11

    Sali Kokosnuss

    Die Beantragung der B-Bewilligung ist im direkten Zusammenhang mit der Anmeldung bei der Gemeinde. Das bedeutet vor dem Einzug kannst du im Normalfall keine Bewilligung beantragen. Fragen schadet nicht, solange du freundlich fragst. Auch vor Erhalt der Bewilligung kannst du dich bereits um die Krankenversicherung bemühen, bei einigen genügt es, wenn du die Bewilligung nachreichst oder belegen kannst, dass du diese beantragt hast.

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 12. Januar 2019 um 17:29
    • #12

    Hallo zusammen

    Ich habe mich mit dem Migrationsamt in Zürich in Verbindung gesetzt.
    Es ist so wie ihr gesagt habt. Man soll vor Ort sein - sprich umziehen - und kann dann die Bewilligung beantragen.

    Bei mir wird es so ablaufen: Der Mietvertrag beginnt am 16. Februar. Dann werde ich am 18. Februar die Bewilligung beantragen. Mein Arbeitgeber verlangt lediglich, dass ich vor Stellenantritt die Bewilligung beantragt habe - auch wenn diese noch in Bearbeitung ist beim Arbeitsbeginn. Das Migrationsamt verlangt, dass man sich innerhalb 8 Tagen nach dem Umzug meldet und die Bewilligung beantragt. Für den Umzug der Möbel miete ich am 23. Februar einen Transporter und fahre die Sachen selbst.

    In der Theorie sollte also alles passen. Hoffentlich auch in der Praxis :smiling_face:

    Bankkonto, Handy, etc. werde ich wohl auch erst nach dem Umzug anmelden können.

    Gruss
    Jonas

  • MotU
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    • 14. Januar 2019 um 08:54
    • #13
    Zitat von Kokosnuss

    Bankkonto, Handy, etc. werde ich wohl auch erst nach dem Umzug anmelden können.

    Japp, denn für alles benötigst Du einen gültigen Ausländerausweis :grinning_squinting_face:

    Und der Rest wird auch klappen.

    Viel Erfolg

  • honigbiene111
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    • 14. Januar 2019 um 11:59
    • #14

    ich habe alles mit meinem Reisepass gemacht.Weil die ja wissen ..das man Ihn eh bekommt .Alles kurz nach dem Umzug gemacht..also ohne Ausländerausweis..Nimm Deinen Arbeitsvertrag..Mietvertrag und Anmeldung mit und dann sollte es klappen.
    Gruss honigbiene

  • Kokosnuss
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    • 28. Januar 2019 um 09:43
    • #15

    Grüezi mitenand

    Der Umzug rückt näher. Die Spannung steigt leicht :smiling_face:

    Weiss zufällig jemand noch ob...

    * Ich bin aktuell in Deutschland noch Kirchenmitglied, möchte das aber in der Schweiz nicht mehr. Nun habe ich gelesen, man müsste bei der Anmeldung einfach konfessionslos eintragen. Das wäre aber nur in einigen Kantonen möglich. Andere Kantone verlangen eine Abmeldung aus Deutschland. Hat jemand Erfahrungen wie das in Zürich gehandhabt wird?

    * Für die Beantragung der B-Bewilligung habe ich gesehen, dass das Formular "Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (A1)" ausgefüllt werden muss. Ich habe es für viele Kantone gefunden, aber nicht für Zürich. Ich hätte das gerne frühzeitig ausgefüllt, da es dort noch einen Teil gibt der durch den Arbeitgeber gefüllt werden soll. Ist das für Zürich nicht notwendig oder habe ich es einfach nicht gefunden?


    Gruss
    Jonas

  • Penelope
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    • 28. Januar 2019 um 11:07
    • #16

    Grüezi Kokosnuss

    Ich habe bei meiner Anmeldung (Gemeinde im Kanton ZH) angegeben, zu welcher Kirche ich gehöre und die ersten 1-2 Monate halt mit der Quellsteuer auch Kirchensteuer mitbezahlt und bin dann hier ausgetreten, weil mir das Hin und Her auch einfach zu doof gewesen wäre. In der Schweiz ist es leider nur nicht ganz so einfach auszutreten, es hat aber geklappt.
    Du musst hier einen Brief an deine Kirchengemeinde schreiben, dass du austreten willst und wieso und weshalb und sowieso und überhaupt. Habe einen Verein gefunden, der gegen einen kleinen Betrag diesen Brief professionell geschrieben hat (die haben nur Angaben dazu gebraucht, wo und wann du getauft wurdest und wo du jetzt wohnst etc.). Du kannst den Brief natürlich auch gerne selbst schreiben, allerdings ist mir da zu Ohren gekommen, dass das dann oft abgelehnt wird. Den Brief habe ich dann per Email erhalten, ausgedruckt, unterschrieben und losgeschickt. Der Eingang wurde mir von der Kirchengemeinde bestätigt und mitgeteilt, dass die Verantwortlichen in der Kirchengemeinde darüber entscheiden, ob der Austritt vollzogen werden kann. Nach ein paar Wochen habe ich den Bescheid dafür bekommen und meine Taufgemeinde in Deutschland (warum auch immer) eine Miteilung über den Austritt. Angeblich sollte ich die bezahlten Steuern rückwirkend wieder ausbezahlt bekommen, was meines Erachtens bisher noch nicht passiert ist. Das werde ich die nächsten Tage auf der Arbeit mal abklären. Eigentlich hätte die Gemeinde meinem Arbeitgeber das mitteilen sollen, aber ich weiss nicht, ob das wirklich geklappt hat. Kann dir nochmal schreiben, wenn ich da etwas mehr Klarheit habe - ausgetreten bin ich jedoch offiziell.

    Ich hatte vorher kein Formular ausgefüllt, sondern bin einfach auf die Gemeinde und habe die B-Bewilligung beantragt. Die haben dann schon gesagt, was sie alles brauchen und wissen müssen. Mein Arbeitgeber hat dann einen Brief bekommen, mit wichtigen Unterlagen. Die habe ich zum Teil wieder mitbekommen und daheim einfach abgeheftet. Ob die noch irgendwas ausfüllen mussten, weiss ich gar nicht.

    Gruss und guten Umzug und eine gute Eingewöhnungszeit!

  • honigbiene111
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    • 28. Januar 2019 um 12:16
    • #17

    Hallo Kokusnuss
    ICH KOMME NICHT AUS ZÜRICH

    es war überhaupt kein Problem mich konfessionslos zu melden.In drr Abmeldung haben Sie sogar gesehen..dass ich in Deutschland evangelisch gemeldet bin.Ich habe nur gesagt...dass ich ab jetzt konfessionslos bin ..und dann war alles prima.

    Zum Thema B Bewilligung..das wurde alles bei der Anmeldung gemacht.Ich konnte erlich gesagt nichts vorher ausfüllen.

    Beste Grüsse Honigbiene

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    • 10. Februar 2019 um 12:35
    • #18

    Ich bin inzwischen in Deutschland abgemeldet.

    Morgen werde morgen bei der Einwohnerkontrolle in Zürich meine Wohnungschlüssel bekommen und die Anmeldung vornehmen.
    Was mir noch nicht ganz klar ist, ob ich danach noch zum Migrationsamt muss für die B Bewilligung. Aber ich denke das kann ich dann morgen erfragen.
    Wenn ich mehr weiss, gebe ich nochmal ein Update für die nächsten Auswanderer :smiling_face:

    Beste Grüsse
    Jonas

  • honigbiene111
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    • 10. Februar 2019 um 16:02
    • #19

    Meistens wirst Du Doch gleich beim anmelden auch für die B Bewilligung angemeldet.

  • Kokosnuss
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    • 11. Februar 2019 um 11:01
    • #20

    Hallo zusammen

    Habe die Anmeldung gemacht. Es lief sehr entspannt und ging mega schnell.
    Alles nur über das kreisbüro. Die B Bewilligung soll dann per Post kommen in 2 bis 4 Wochen.

    Sehr angenehme Erfahrung ohne Wartezeit.
    :smiling_face:


    Gruss
    Jonas

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