Liebe Auswanderer,
hat von euch jemand Erfahrung mit der Beantragung der Aufenthaltsbewilligung vor Einreise? Laut meinem Arbeitsvertrag steht das Arbeitsvverhältnis unter dem Vorbebehalt, dass ich eine gültige Aufenthaltsbewilligung/Arbeitserlaubnis vorweisen kann. Allerdings muss ich bis drei Tage vor meinem Arbeitsbeginn der Schweiz noch in Deutschland arbeiten. Wenn ich die Aufenthaltsbewilligung am Tag des Zuzugs (wie es so schön heißt) beantrage, werde ich das entsprechende Dokument wohl kaum drei Tage später haben. Jetzt wäre noch ausreichend Zeit, alles auf den Weg zu bringen (KV steht kurz vor Abschluss, Wohnung ist vorhanden). Laut telefonischer Auskunft stellt das Migrationsamt (in Zug) allerdings beharrlich auf den "Tag des Zuzugs" ab. Im Übrigen wäre dem Amt eine schriftliche Beantragung am liebsten und sowas wie eine vorläufige Bescheinigung wird laut Auskunft nicht ausgestellt.
Kann mir hier jemand einen Tipp geben?
Viele Grüße von Carina