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serafe - Fragen dazu, weil die serafe AG mich heute sooo beglückte...

  • Koadl
  • 16. Januar 2019 um 18:23
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    • 16. Januar 2019 um 18:23
    • #1

    Danke für Eure Zeit und wer hat Erfahrung mit serafe AG?


    Die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (serafe) hat mich heute mit einer Rechnung für 2019 beglückt. Sind nur ein paar Hundert Stutz die die von mir fordern.
    So schreiben die weiter, wenn mir das nicht passt soll ich mich an meine Einwohnerkontrolle melden. Die Zahlung ist zum 9. Feb fällig - Danke serafe, wer immer ihr seid.


    Dazu jetzt ein paar Fragen:

    - ich habe keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, weil ich diesen als Grenzgänger-G mit Wochenheimfahrtauflage gar nicht haben kann. Das ist rechtlich Unsinn, wenn mir jemand sagt, Du darfst bei uns im Land nicht 365 Tage/Jahr wohnen, musst aber für 365 Tage/Jahr zahlen. Ich kann rechnerisch maximal bis zu 260 Tage hier in der Schweiz verbringen. Genauer betrachtet sind es nur ca 220 bis 230 Tage/Jahr die ich lebend hier verbringe.

    - ich habe weder TV, noch Radio noch Ambition solchen elektronischen Schnick-Schnack hier zu nutzen.

    - ich zahle brav meinen Rundfunkbeitrag in meinem Heimatland Bayern und die Bayern wollen auch das Geld mit der Begründung, dass ich da meinen festen und ersten Wohnsitz habe

    - ich bin in der Schweiz Quellensteuer pflichtig, habe weder ein Schweizer Nummernschild am Auto und beabsichtige auch nicht diesen Status in der nächsten zeit zu ändern noch einen Aufenthaltstitel.

    - ich habe nur bis August 2019 in der Schweiz Arbeitsgenehmigung. Warum wird von mir ein volles Jahr gefordert?

    - meine momentane Meldeadresse werde ich zum 31. Januar 2019 verlassen und in einen anderen Kanton ziehen. Werden die mir nochmals so einen Rechnung senden mit wieder drei Wochen Zahlungsziel?

    - last not least, bei welcher der vielen Behörden lege ich gegen diese Übervorteilung Einspruch ein?


    Mein Hirn sagt mir, da stimmt was nicht an dieser Teilrechnung (sie schreiben: Dies ist eine Teilrechnung. Ihre erste 12-Monats-Rechnung werden Sie im September 2019 erhalten). Ich habe weder Laptop, Fernseher, TV, Handy oder anderen Schnick-Schnack und für mein Autoradio kann ich hier nicht veranlagt werden, weil ich ja keine Schweizer Zulassung habe. Mein Mobiles Büro ist mir von der Firma gestellt und läuft auf deren Namen und geht via LTE nur in das Firmennetz und wird auch zu 100% von der Firma bezahlt. Mir ist private Nutzung dessen weltweit von der Firma genehmigt. So sehe ich auch keinen Anlass der serafe AG Genüge zu leisten.

    Hat damit bereits jemand Erfahrung und kann mir dazu etwas detaillierteres sagen?

    Danke,

    Koadl


  • Monika
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    • 16. Januar 2019 um 18:58
    • #2
    Zitat von Koadl


    - ich habe keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, weil ich diesen als Grenzgänger-G mit Wochenheimfahrtauflage gar nicht haben kann. Das ist rechtlich Unsinn, wenn mir jemand sagt, Du darfst bei uns im Land nicht 365 Tage/Jahr wohnen, musst aber für 365 Tage/Jahr zahlen. Ich kann rechnerisch maximal bis zu 260 Tage hier in der Schweiz verbringen. Genauer betrachtet sind es nur ca 220 bis 230 Tage/Jahr die ich lebend hier verbringe.

    - ich habe weder TV, noch Radio noch Ambition solchen elektronischen Schnick-Schnack hier zu nutzen.

    - ich habe nur bis August 2019 in der Schweiz Arbeitsgenehmigung. Warum wird von mir ein volles Jahr gefordert?

    - meine momentane Meldeadresse werde ich zum 31. Januar 2019 verlassen und in einen anderen Kanton ziehen. Werden die mir nochmals so einen Rechnung senden mit wieder drei Wochen Zahlungsziel?

    - last not least, bei welcher der vielen Behörden lege ich gegen diese Übervorteilung Einspruch ein?

    Alles anzeigen

    Ich glaube Erfahrung mit serafe hat noch kaum einer, die sind neu gegründet woden.

    Wenn du wede TV noch Radio oder sonst ein Multifunktionsgerät wie Laptop, Smartphone hast, kannst du unte https://www.auswandern-schweiz.net/www.serafe.ch/optionout ein Formular herunterladen um dich davon befreien zu lassen. (steht auf der Rückseite der Rechnung)

    Soweit ich weiss wird Haupt - und Nebenwohnsitz nur innerhalb eines Landes unterschieden. Irgendwo wirst du ja gemeldet sein in der Schweiz und auch wohnen.

    Übrigens kannst du dich für mehr Informationen auch an das Bundesamt für Kommunikation wenden. https://www.auswandern-schweiz.net/www.bakon.admin.ch/abgabe und serafe hätte auch eine Telefonnumme: 058 201 31 67

  • Markus Schulz
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    • 16. Januar 2019 um 20:32
    • #3

    „Von der Zahlungspflicht befreien lassen können sich Haushalte

    • mit Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IV beziehen
    • ohne Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen (kein Radio, kein Fernsehen, kein Computer, kein Tablett, kein Smartphone, kein Autoradio, usw.)
    • von taubblinden Personen, sofern ihrem Privathaushalt keine abgabepflichtige Person angehört
    • von Diplomaten“

    Ähnlich wie in Deutschland zielt die Abgabenpflicht auf die „Empfangsmöglichkeit“ im Haushalt ab. Ob das via Firmenlaptop geschieht dürfte unerheblich sein, zumal sogar eine private Nutzung im vorliegenden Fall gestattet ist. Ein Zugang ins pure Firmennetz ohne Routingmöglichkeit auf die Angebote des ÖR wäre da vorteilhafter, müsste aber sicherlich nachgewiesen werden.

    Und da die Abgabe nun auf „Haushalte“ zielt, wird die tatsächliche Aufenthaltsdauer unerheblich sein.

    Im Zweifelsfall über das Formular ein Gesuch einreichen.

    https://www.serafe.ch/uploads/media/…_Opting-out.pdf

  • basileus
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    • 20. Januar 2019 um 11:11
    • #4

    In Kurzform:
    - Serafe ist der Nachfolger der Billag (in Deutschland früher GEZ, heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
    - du bist in der Schweiz an einer Adresse gemeldet, deshalb hast du die Rechnung bekommen
    - du kannst gerne versuchen der Serafe zu erklären, dass du kein Handy, keinen Computer, keinen Fernseher, kein Radio besitzt. TV und Radio nehmen sie dir vielleicht noch, Handy nicht
    - wenn du einen Wohnsitz hier hast, wirst du auch die Abgabe zahlen müssen
    - Rückzahlungen wirst du wohl erst im Nachgang anfordern können (in Deutschland muss man auch quartalsweise im Voraus zahlen, wenn ich mich noch richtig erinnere)
    - wenn du woanders hinziehst, ist das egal: du hast sicherlich eine Kundennummer auf dem Schreiben. Ummelden, und dann wissen die Bescheid
    - zum Thema Hirn: googeln hilft mitunter (siehe hier)

    Gruss,
    basileus

  • MotU
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    • 21. Januar 2019 um 08:56
    • #5

    Bezüglich der Ummeldung:

    Wir haben mit unserer Rechnung einen Info-Flyer bekommen. In diesem steht, dass man bei einem Umzug gar nichts machen muss, sondern dass die Gemeinden alles "automatisch" an die Serafe weitergeben!

  • Koadl
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    • 21. Januar 2019 um 18:15
    • #6

    Danke für all die freundlichen Hinweise - nur keiner hier und auch Google und das tolle Link dazu scheint meine Frage zu verstehen und die stelle ich hier nochmals:

    Bei Beantragung meiner Aufenthaltsgenehmigung G für die Schweiz ist die Voraussetzung zu erfüllen, dass mein Hauptwohnsitz nicht in der Schweiz ist. Ansonsten hätte mir die Ausländerbehörde der Schweiz eine B-Bewilligung gegeben falls ich diesen Nachweis nicht erbringe. Da ich an Bayern gebunden bin und gerne Bayer bleibe hat es nur zu einer Bewilligung G gereicht. Und so musste ich der Schweizer Behörde definitiv nachweisen, dass mein Hauptwohnsitz Bayern ist (Auszug aus dem Melderegister).

    Und jetzt sagt mir die serafe AG, "Als abgabepflichtig gelten volljährige Personen, für welche uns dieser Haushalt als Hauptwohnsitz gemeldet wurde. Wir erhalten diese Informationen von der Gemeinde....bla bla bla"

    Damit begründet sich meine Frage die da nochmals ist: warum muss ich der Gemeinde in der Schweiz nachweisen und eine recht lange Strecke für diesen Nachweis fahren, dass mein Hauptwohnsitz nicht in der Schweiz ist, wenn diese dann durch die serafe AG einen Hauptwohnsitz Schweiz geltend machen will? Deutsche Behörden sagen mir"der hat seinen Hauptwohnsitz bei uns" und die Schweizer Behörden sagen mir "Ätschi Bätschi, ist nicht, der hat seinen Hauptwohnsitz doch bei uns"?

    Mein Hauptwohnsitz kann m.E. nicht die Schweiz sein, da ich ja jede Woche auf Grund meiner erteilten Aufenthaltsgenehmigung ausreisepflichtig bin und weniger als eine Woche in der Schweiz bleiben darf. Warum muss ich dann jede Woche mehr als 1200km fahren, wenn plötzlich hier die Schweiz mein Hauptwohnsitz ist und ich doch nicht hier zusammenhängend Wochen, Monate oder Jahre wohnen darf???

  • honigbiene111
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    • 21. Januar 2019 um 18:41
    • #7

    Das ist rein formell natürlich absolut Fragwürdig...ja..pflichte ich Dir bei...aber ist es nicht so ..dass Du nach der Arbeit nach Hause kommst und tust was?
    Fernsehen...per computer oder ipad...Radio hören...per Computer oder ipad?
    Oder gehst Du direkt nach der Arbeit schlafen oder liest einen Krimi?
    Das Problem ist wie in Deutschland auch: Du musst es nachweisen!
    Wenn Du das kannst..ruf an und stelle genau diese Frage.Dann weisst Du mehr.Ich habe meinen Hauptwohnsitz jetzt hier deswegen habe ich dieses Problem nicht.
    Ganz herzliche Grüsse
    Honigbiene

  • Markus Schulz
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    • 22. Januar 2019 um 08:07
    • #8

    Das Problem für Dich ergibt sich daraus, das es zwar für Bewilligungen oder andere Rechtsgeschäfte durchaus wichtig sein kann, wo der Lebensmittelpunkt liegt und sich daraus der "Wohnort" ergeben kann.

    Andererseits gibt es in den internationalen Beziehungen i.d.R. keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz. Wer Wohnsitze in zwei Ländern nimmt hat damit automatisch in jedem Land einen Hauptwohnsitz. Die Meldung eines Zweitwohnsitzes gibt es immer nur innerhalb der Nationalstaaten. Daher ist die Meldung Deiner Gemeine als Hauptwohnsitz durchaus korrekt, da Du keinen anderen Wohnsitz in der Schweiz hast.

  • MotU
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    • 22. Januar 2019 um 09:21
    • #9

    Also in deren "Fragen und Antworten" steht eindeutig, dass Wochenaufenthalter ebenfalls befreit werden:

    https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/…961548079190927

    => "Anmeldung und Befreiung" => dritt letzter Punkt "Ich bin Wochenaufenthalterin. Muss ich die Haushaltabgabe zwei Mal bezahlen?"

    Vielleicht hat Deine Gemeinde Deine G-Bewilligung übersehen oder hat das gesamte Melderegister einfach weitergeleitet.

    Ich denke, dass eine freundliche E-Mail mit einer PDF Deines G-Ausweises im Anhang die Situation korrigieren sollte.

    Gib bitte eine Rückmeldung wie es ausgegangen ist, da es hier ja viele Grenzgänger gibt, die das ebenfalls interessieren könnte.

    Viel Erfolg

    P.S.: Eventuell hat es keiner gefunden, weil die SERAFE nur für die Erhebung, sprich Rechnungsstellung zuständig ist. Für die Befreiung und deren Kontrolle, u.a. Besuch zu Hause, ob es auch tatsächlich keine Empfangsgeräte gibt, ist die BAKOM.

  • Markus Schulz
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    • 22. Januar 2019 um 11:07
    • #10
    Zitat von MotU

    Also in deren "Fragen und Antworten" steht eindeutig, dass Wochenaufenthalter ebenfalls befreit werden:

    https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/…961548079190927

    => "Anmeldung und Befreiung" => dritt letzter Punkt "Ich bin Wochenaufenthalterin. Muss ich die Haushaltabgabe zwei Mal bezahlen?"

    Die Fragestellung passt doch nicht. Da geht es um Wochenaufenthalter mit zweitem Wohnsitz innerhalb der Schweiz und nicht um Internationale Wochenaufenthalter, daher doch auch die Frage "Muss ich die Haushaltabgabe zwei Mal bezahlen?"

    Insofern ergibt sich auch daraus dass die Abgabe zu zahlen sein wird, da es sich um einen Haushalt in der Schweiz handelt.

    Die Annahme von Koadl in der Schweiz keinen Hauptwohnsitz zu besitzen ist halt nicht richtig, da es bei Wohnsitz in der Schweiz und Deutschland zwei Hauptwohnsitze gibt. Dies ist unabhängig von der Ansässigkeit zu sehen.

  • MotU
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    • 22. Januar 2019 um 12:30
    • #11

    Jetzt wo Du es sagst :grinning_squinting_face:

    Ich bin nicht auf die Idee gekommen unter Ferienwohnung zu schauen :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Für mich war Wochenaufenthalter=Wochenaufenthalter... aber ja da steht:

    Zitat von BAKOM

    Ausnahme: Wenn ihr Hauptwohnsitz im Ausland liegt, ist eine Person für ihren Nebenwohnsitz in der Schweiz abgabepflichtig

    Also sorry Koadl, die Gemeinde hat alles richtig gemacht und Du darfst zweimal zahlen.

  • Markus Schulz
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    • 22. Januar 2019 um 15:22
    • #12

    Der Schweizer nimmt es halt sehr genau und unterscheidet zwischen Wochenaufenthalter und internationalem Wochenaufenthalter. :grinning_squinting_face:

    Schön beschrieben - auch wenn es aus dem Kanton Bern kommt - im Absatz 1 hier: Klick

  • Koadl
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    • 22. Januar 2019 um 22:29
    • #13

    So, heute in meiner Nachtarbeit habe ich eben die Zeit mir das auch anzusehen und so habe ich mich in der RTVV 784.401 welche aus den Vorgaben des RTVG entstand eingelesen und komme zu den Ergebnis, dass ich hier in der Schweiz einen Privathaushalt nach Schweizer Gesetz habe. Das wird von mir ab jetzt auch so akzeptiert.

    Nach der Vorgabe der RTVV muss der Privathaushalt 365.- Franken/Jahr bezahlen. Ausnahmen dazu kann ich vernachlässigen.

    Als jemand, der gelernt hat die Gesetze, Rechte und Gepflogenheiten eines Gastlands voll zu respektieren habe ich eben der serafe AG den angeforderten Betrag zum Fälligkeitstermin angewiesen. Jede weitere Diskussion zu meiner Frage erübrigt sich somit für mich.

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