Hallo.
Kurzer Hinweis:
Seit 5 Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft, keine Einträge im Strafregister, keine offenen Betreibungen oder Verlustschekne, unselbstständige Tätigkeit zu 100%-Pensum.
War leider 2017 für 2 Monate Sozialhilfeempfänger, und muss noch ca. 1500CHF zurück bezahlen (Vereinbarung mit der Gemeinde wurde gemacht, bislang noch keine Konflikte)
Folgendes Problem:
Mein Antrag auf eine C-Niederlassungsbewilligung wurde vom Migrationsamt Thurgau abgelehnt.
Grund:
Das Migrationsamt bezieht sich auf Art. 34 Abs.2 c Ausländerhesetz ("Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt, wenn sie integriert sind."), in Verbindung mit Art. 58a Abs.1 a (" Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde folgende Kriterien:
die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung")
Da ich ein offenen Betrag bei der Gemeinde in Aargau habe, welche von mir monatlich zurückgezahlt wird, verstosse ich in den Augen des Migrationsamtes gegen "öffentliche Ordnung".
Was denkt ihr dazu? Ist es überhaupt rechtens?
Auf jeden Fall will ich die C-Bewilligung haben, und werde eine Beschwerde schreiben.Habt ihr bessere Argumente für mich?
Im Moment wurde mir meine B-Bewilligung um 5 Jahre verlängert, womit ich nicht einverstanden bin, und den Ausländerausweis bei der Gemeknde abgelehnt habe.
Danke
C-Bewilligung abgelehnt, was tun?
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Hoi Bacardi
herzlich willkommen und ich denke mal, das du da keine Chance hast. Durch die Verbindlichkeiten dem Amt gegenüber ist der "Anspruch" verwirkt.
Aber der Anspruch ist sowieso nicht zwingend, sondern liegt immer im Ermessen des jeweiligen Amtes. Und was ist so schlimm an einer B-Bewilligung - wir haben über ein Jahr gebraucht um überhaupt eine zu bekommen (hatten vorher L, da leider nur Temporär-Anstellung)
Aber ist nur meine Meinung, also viel Erfolg bei deiner Beschwerde
Liebe Grüsse
Kerstin -
Auf jeden Fall will ich die C-Bewilligung haben, und werde eine Beschwerde schreiben.(...)
Im Moment wurde mir meine B-Bewilligung um 5 Jahre verlängert, womit ich nicht einverstanden bin, und den Ausländerausweis bei der Gemeknde abgelehnt habe.Glaubst du, dass dich so ein Verhalten auch nur einen Milimeter näher an dein Ziel bringt?
Man trifft sich immer zwei mal im Leben - auch die Sachbearbeiter im Migrationsamt. -
Leider stimme ich meinen Vorrednern zu. Es gibt keinerlei rechtlichen Anspruch nach 5 Jahren den C-Ausweis zu erhalten. Meiner Meinunng nach könntest Du nur eine Änderung bewirken, wenn Du nachweisen kannst, dass Du sehr gut integriert bist (aktive Beteiligung in der Gemeinde, gemeinnützige Arbeit, Mitgliedschaft in der lokalen Feuerwehr,...)
Viel Erfolg
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"Glaubst du, dass dich so ein Verhalten auch nur einen Milimeter näher an dein Ziel bringt?Man trifft sich immer zwei mal im Leben - auch die Sachbearbeiter im Migrationsamt."
Die Behörden sind ein Willküraparrat! Wenn man selber nichts unternimmt, wirfst du nur vertröstet......
Leider stimme ich meinen Vorrednern zu. Es gibt keinerlei rechtlichen Anspruch nach 5 Jahren den C-Ausweis zu erhalten. "
Bitte zuerst Gesetze lesen, dann erst Vermutungen aufstellen.
Art. 34 Abs.1
"Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt.
Ausländerinnen und Ausländern kann die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn:
a.sie sich insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten haben und sie während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung waren; -
Bitte zuerst Gesetze lesen, dann erst Vermutungen aufstellen.
Art. 34 Abs.1Du solltest nicht nur Ausschnitte von Gesetzen posten, sondern den gesamten Artikel inklusive Verweise auf andere Artikel!
Ich bin zwar kein Jurist, aber "Bedingungen" bezieht sich, im Kontext des ganzen Artikels gelesen, vermutlich auf die Zeit nachdem die Bewilligung erteilt wurde. Sonst würde da beispielsweise "Vorbedingungen" stehen.Also lesen wir weiter:
2 Ausländerinnen und Ausländern kann die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn:
a.sie sich insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten haben und sie während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung waren; undb.1keine Widerrufsgründe nach Artikel 62 oder 63 Absatz 2 vorliegen; undc.2sie integriert sind.Und schauen was in Artikel 62 und 63 steht:
ZitatArt. 621Widerruf von Bewilligungen und anderen Verfügungen
1 Die zuständige Behörde kann Bewilligungen, ausgenommen die Niederlassungsbewilligung, und andere Verfügungen nach diesem Gesetz widerrufen, wenn die Ausländerin oder der Ausländer:
a.oder ihr oder sein Vertreter im Bewilligungsverfahren falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat;b.zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen sie eine strafrechtliche Massnahme im Sinne der Artikel 59-61 oder 64 StGB2 angeordnet wurde;c.erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet;d.eine mit der Verfügung verbundene Bedingung nicht einhält;e.oder eine Person, für die sie oder er zu sorgen hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist;f.3in rechtsmissbräuchlicher Weise versucht hat, das Schweizer Bürgerrecht zu erschleichen, oder ihr oder ihm dieses aufgrund einer rechtskräftigen Verfügung im Rahmen einer Nichtigerklärung gemäss Artikel 36 des Bürgerrechtsgesetzes vom 20. Juni 20144entzogen worden ist;g.5eine Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund nicht einhält.
Betreffender Teil fett markiert! Man beachte das "oder" am Anfang des Satzes. Sprich wenn der Ausländer auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann ihm die Niederlassungsbewilligung entzogen werden.
Und das Vorliegen eines Entziehungsgrundes ist ein Grund, warum du erst gar keine Niederlassungsbewilligung bekommst.Und wenn die Schweiz so ein Willkürstaat ist, warum gehst du nicht zurück in dein Heimatland? Auf so besserwisserische Leute wie dich kann die Schweiz gut verzichten - mit jeder weiteren bockigen Aktion wirst du dich nur selber weiter ins Abseits schiessen.
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Klar gibt es eine rechtliche Voraussetzung, aber keinen Anspruch!! In Deinem eignen Text steht: "Ausländerinnen und Ausländern kann die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn:"
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Die Behörden sind ein Willküraparrat! Wenn man selber nichts unternimmt, wirfst du nur vertröstet......
Genau das ist die richtige Einstellung um diesen willkürlichen Apparat umzustimmen!
Und zwischen deinen Zeilen lese ich genau einen der Gründe, warum ich Deutschland den Rücken gekehrt habe... -
So, hier bin ich wieder!
Ich habe eine Beschwerde/Widerspruch zum Entscheid geschrieben, mehrere Gesetzestexte sowie Anregungen habe ich ebenfalls zum Brief beigefügt.
An alle, die keinen Mut, oder keine Eier haben.... Lasst euch eins sagen:
Kämpft für euer Recht und steht stets eueren Mann! Ich habe es gemacht, und es hat Erfolg gebracht! Nun habe ich meine C-Bewilligung, so wie ich es wollte.Merkt euch das mal:
Jede Behörde hat kein Interesse zugunsten der Bürger/Menschen zu arbeiten, denn so kann man nicht Geld eintreiben. -
Wow das ging ja zackig, dass du das schriftlich innerhalb einer Woche regeln konntest.
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Das schriftliche habe ich am 30.01. erledigt....
Den Anruf habe ich gestern gekommen.
Die fertige C-Bewilligung darf ich in den nächsten 10Tagen bei der Gemeinde abholen. -
Herzlichen Glückwunsch...das macht doch Mut.Eigeninitiative wirkt.Toll.