Hallo liebe Community,
wir haben uns entschlossen einen Monat vor Beginn meines neuen Jobs (01.04.2019) in die Schweiz zu ziehen. Mit Resturlaub muss ich noch knapp 15 Arbeitstage im März 2019 für meinen aktuellen Arbeitgeber absolvieren. Jetzt stelle ich mir die Frage bezüglich der Steuerabzüge oder grundsätzliche Fragen für die Übergangszeit von 1 Monat...
Kann ich mich in Deutschland zum 28.02.2019 abmelden, mich Anfang März (am 04.03.2019) in der Schweiz anmelden und weiterhin mein letztes Gehalt für den März von meinen dt. Arbeitgeber beziehen ohne steuerlich irgendetwas berücksichtigen zu müssen? Versteht Ihr mein Problem? Gibt es so was wie eine Übergangszeit?
Freue mich auf eure Rückmeldungen.
Vielen Dank und
LG
SNJ1918