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  4. Grenzgänger

Nur Zweitjob in CH als Grenzgänger - Sozialversicherungspflicht?

  • Susanne
  • 15. Februar 2019 um 10:11
  • Susanne
    2
    Susanne
    Beiträge
    1
    • 15. Februar 2019 um 10:11
    • #1

    Hallo liebe Experten, hier wird viel geschrieben über Vollzeit oder alleinige Jobs in der Schweiz. Ich möchte zunächst mal einen Nebenjob bzw Zweitjob mit 20 Monatsstunden in der Schweiz annehmen, meinen Hauptjob 90% habe ich in DE. Ich pendel dann 1x wöchentlich in die Schweiz zum Arbeiten. Kann mir hier jemand sagen, ob man bei einem Zweitjob mit der geringen Stundenanzahl Rentenversicherung bzw Sozialversicherungen in CH zahlen muss? Oder wo kann ich mich verbindlich informieren? Ich habe bei der deutschen Rentenversicherungsberatung und Krankenkasse bereits angerufen, Krankenkasse ist klar, zahle ich hier einfach weiter. Rentenversicherung interessiert der Schweizer Job auch nicht. Bin ich verpflichtet generell oder ab welcher Gehaltshöhe in die Schweizer Versicherungssysteme einzuzahlen wenn ich das in DE für den Hauptjob mache? Ich müsste ja irgendwie mal errechnen was außer der Quellensteuer noch vom Lohn abgezogen wird. Vielen Dank für jegliche Tipps Susanne

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 16. Februar 2019 um 22:56
    • #2

    Es ist vermutlich genauso wie um umgekehrten Fall: Die Sozialabgaben müssen in dem Land abgeführt werden, wo du deinen Hauptjob (mehr als 75%) hast.
    Verbindliche Auskunft gibt es hier:
    https://www.dvka.de/de/arbeitgeber…iedstaaten.html

  • Shanau
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    Shanau
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    • 17. Februar 2019 um 15:58
    • #3

    Danke die Seite ist sehr hilfreich! Da gibts eine Broschüre (Merkblatt) für die Schweiz, wo eine Menge Anwendungsfälle für Wohnen und Arbeiten sowohl in D als auch in CH (ein Job, Arbeitsstunden verteilt auf 2 Staaten) genannt sind. Das ist die erste echte hilfreiche Seite die ich bisher gelesen hab!
    Danke dafür!

  • lieberjott
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    lieberjott
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    2011
    • 18. Februar 2019 um 09:11
    • #4
    Zitat von Shanau

    Danke die Seite ist sehr hilfreich! Da gibts eine Broschüre (Merkblatt) für die Schweiz, wo eine Menge Anwendungsfälle für Wohnen und Arbeiten sowohl in D als auch in CH (ein Job, Arbeitsstunden verteilt auf 2 Staaten) genannt sind. Das ist die erste echte hilfreiche Seite die ich bisher gelesen hab!
    Danke dafür!

    Gerne. Wie gesagt, die DVKA ist eh zwangsweise dein Ansprechpartner, da diese Stelle anhand des ausgefüllten Fragebogens entscheidet, wo (und wie?) die Sozialabgaben für den zweiten Job zu entrichten sind.

    Es kann sein, dass es zur Zahlung zwei Möglichkeiten gibt: Dein Schweizer Arbeitgeber entrichtet die Beiträge direkt (evtl. sträubt sich dieser aber, da er hier Zahlungen nach Deutschland in Euro leisten muss) oder er zahlt dir die Sozialabgaben aus und du musst diese dann einzahlen.

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