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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Ummelden (bisher nicht geschehen) - Auswirkungen

  • Horst
  • 19. Februar 2019 um 10:01
  • Horst
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    Horst
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    • 19. Februar 2019 um 10:01
    • #1

    Hallo Forum

    Ich bin bereits vor über 3 Jahren in die CH umgezogen, bin aber immer noch in D angemeldet... Ich habe das nicht aktiv (oder bewusst) gemacht, war wohl davon ausgegangen, bei der Anmeldug in der CH passiert das (wie beim Umzug innerhalb von D). Ich arbeite in der CH, versteuere auch nur noch dort, bin offiziell mit B-Genehmigung angemeldet usw. Sonst ist eigentlich alles umgemeldet.

    In D habe ich immer noch einen Perso und anscheinend noch einen Wohnsitz (an der Immobilie, die mir und meiner Exfrau noch gemeinsam gehört). Rausgekommen ist das ganze nur, weil meine deutsche Bank mit beiläufig nach der Abmeldebescheinigung befragt hat.

    Klar ist ja wohl, dass ich ich ummelden muss - aber, was sind die (negativen) Auswirkungen? Ich habe noch ein deutsches Auto, das ist so alt und schrott, dass ich das erst ummelden wollte wenn es verreckt, aber das tut es einfach nicht. Mal sehen, was der TueV im April sagt... Es ist einfach nichts mehr wert; aber fährt noch und Geld für ein Neues sitzt im Moment nicht so locker. Es ist aber eine Frage der Zeit...
    Dann finde ich die deutsche Post mit der Packstation noch gut... Da habe ich heute eine entsprechende Karte und Möglichkeit hinschicken zu lassen, Bleibt das? Banken sind alle umgemeldet, ADAC auch, wenngleich der Leistungen reduziert, Versicherungen, bis auf eine Zahnzusatz aus alter Zeit umgemeldet.

    Danke für Eure Hinweise!

    Grüsse vom Horst

  • MotU
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    MotU
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    • 19. Februar 2019 um 10:36
    • #2

    Hi Horst,

    • Wenn Du Dich rückwirkend abmelden möchtest, bist Du einer Ordnungswidrigkeit nach §54 BMG schuldig, da Du gegen §17 Absatz 2 BMG verstoßen hast. Deine Vermutung, dass das elektronisch abgeglichen wird, dazu noch ins nicht-EU-Ausland wird Dich davor nicht schützen.
    • Mit Deinem Auto ist das ebenfalls merkwürdig, dass kann in Deutschland ja nur so lange zugelassen sein, wenn Du dort gemeldet bist... Jedenfalls kannst Du es nach 3 Jahren nicht mehr als Umzugsgut deklarieren und bei der Einfuhr in die Schweiz muss es somit voll verzollt und versteuert werden. Zusätzlich wirst Du dann noch hier alles bezahlen müssen: Reinigung des Motorraums, Ummeldegbühren, Prüfgebühren, Versicherung, je nach Alter des Fahrzeugs ein CoC (Certificate of Conformity).
    • Paketstation.... naja, zur anmeldung benötigst Du eine Adresse in Deutschland und eine dt. Handynummer zum Empfang der PIN. Ich schätze, dass Du es auch weiterhin nutzen kannst, solange Du den Umzug nicht bei denen meldest... ich weiß jedoch nicht, ob das gegen deren AGB verstößt, da müsstest Du Dich reinlesen: https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/agb.html

    Viel Erfolg

  • Horst
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    Horst
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    • 19. Februar 2019 um 11:06
    • #3

    danke. Das da etwas von meiner Seite schief gelaufen ist, ist klar. Aber da muss ja auch ein Kläger sein...

    - Was passiert denn, wenn ich mich im Einwohnermeldeamt einfach zum Stichdatum heute abmelde? (oder was passiert, wenn die mir sagen, ich habe jetzt einen Verstoss begangen?)

    - Entschärfe ich mit der Abmeldung "heute" auch die Auto-Situation?? WIe gesagt, das Auto ist 17 Jahre alt und rostet wahnsinnig, ich vermute Schwacke würde das Auto mit einem Nullwert angeben... Es hat halt recht unerwartet vor 2 Jahren den TueV geschafft...
    Für die entsprechenden Stellen habe ich halt noch einen 2. Wohnsitz in D gehabt und schliesse erst jetzt meinen Umzug vollständig ab. (was tatsächlich so ist... Mit meiner Exfrau läuft die Trennung sehr schmerzhaft und schleppend, sie hat mir bis heute nicht Zugang zu all meinen persönlichen Sachen gegeben; das läuft noch. Auch wenn da nichts wirklich wertvolles dabe ist habe ich heute noch Sachen von mir in D, die dann irgendwann mal über die Grenze müssen; es ist aber nicht mehr als 1-2 Autoladungen voll... Nur wirklich persönlich wertvoll. Nachtrag: u.a. mein Kfz-Brief ist im Moment noch im alten Haus und meine Exfrau verweigert mit den Zugang)

  • MotU
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    • 19. Februar 2019 um 13:21
    • #4
    • Wenn Du Dich heute abmeldest und sagst, dass der Wegzug heute, in 7 Tagen oder vor 7 Tagen passiert ist, sollte nichts passieren. In der Regel wird dafür kein Nachweis verlangt. Sollten sie Dir nachweisen können, dass Du die Frist nicht eingehalten hast, ist es wie gesagt eine Ordnungswidrigkeit, sprich i.a. Geldstrafe. Über die Höhe kann ich nichts sagen.
    • Von Deiner Beschreibung her könntest Du das Auto einführen, aber es würde wohl nicht die MFK (schweizer TÜV) überstehen, die sind da sehr pingelig. Im allgemeinen lohnt sich der ganze Aufwand wahrschheinlich nicht...
      Und ohne Fahrzeugbrief klappt die Einfuhr auch nicht!
    • Wenn ich mich richtig erinnere, hast Du nur 2 Jahre ab dem Tag der ersten Einfuhr, um noch Sachen als Umzugsgut zu deklarieren. Natürlich weiß ich nicht wie das aussieht, wenn man den Zweitwohnsitz auflöst, sprich ein 2. mal umzieht... Aber falls Du das Auto darüber mitnehmen kannst, könntest Du es noch ein Jahr in der Schweiz fahren.
  • Kerstin
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    • 19. Februar 2019 um 23:50
    • #5

    Hallo Horst

    Verstehe ich das richtig, du wohnst seit 3 Jahren in der Schweiz und fährst ein deutsches Auto mit Schweizer Fahrausweis seit ca. 2 Jahren unerlaubter Weise??? Oder ist das Auto bisher in Deutschland verblieben?

    Oder hab ich das was falsch interpretiert?

    LG Kerstin

  • Horst
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    Horst
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    • 22. Februar 2019 um 09:49
    • #6

    lese ich da etwas einen moralisierenden oder echauffierenden Unterton, Sheriff?

    Ist es nicht so, dass ich - warum auch immer - gezwungen durch komplizierte Gütertrennung - noch zu einem 2. Wohnsitz in D gezwugen war? Den kann ich dann jetzt bald auflösen.

    Die Frage war ja, habe ich irgendwelche Nachteile dadurch? Z.B. - aber das ist kein Nachteil: meine deutschen Konten sind zwar alles auf CH umgemeldet, erfordern aber fürs eBanking unbedingt eine deutsche Mobil-Nummer. Da gibt es aber eine Lösung. Aber: hängen andere Dinge direkt am Wohnsitz, die ich vielleicht noch nicht berücksichtigt habe.

  • MotU
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    • 22. Februar 2019 um 11:11
    • #7
    Zitat von Horst

    lese ich da etwas einen moralisierenden oder echauffierenden Unterton, Sheriff?

    Von mir zumindest nicht und ich denke von Kerstin auch nicht. Wir wollen Dich nur auf Sachen hinweisen, die problematisch werden könnten, damit Du evtl. vorbereitet bist oder eventuelle Abklärungen treffen kannst.

    Ich persönlich sehe keine Nachteile. In einem anderen Beitrag habe ich mal gefragt, warum alle meinen einen deutschen Wohnsitz behalten zu müssen. Das Fazit war, dass es nur Vorteile bringt bei Finanzierungen, Investitionen (Fonds, etc), die bereits gestartet wurden.

  • Horst
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    • 22. Februar 2019 um 12:16
    • #8

    Gut :winking_face: Ich hatte auf konstruktive Hilfe gehofft. Ich kann mir schon vorstellen, dass man manchmal denkt "oh je, was für ein Chaot schreibt hier?" - aber manchmal ist der Hintergrund der Frage komplizierter...

    Zitat von MotU

    dass es nur Vorteile bringt bei Finanzierungen, Investitionen (Fonds, etc), die bereits gestartet wurden.


    Genau das ist tatsächlich der Fall. Ich habe noch eine (derzeit unbewohnte) Immobilie in D, vielleicht übernehme ich die und vermiete die - letztlich sollen sie mal die Kinder erben, wenn ich sie irgendwie halten kann. Und Fonds (sehr kleines Depot, aber wird bespart) existiert auch in D (aber auf den schweizer Erstwohnsitz laufend). Das Vermögen / die Sparrate / der Ertrag wird ja aber in der schweizer Steuererklärung angegeben (zumindest habe ich das gemacht).
    Wenn mal all meine Sachen aus dem Haus in D sind habe ich eigentlich sonst keinen Grund (oder Berechtigung) für einen Wohnsitz dort, ausser ich erhalte den z.B. bei meinen Eltern?

  • Markus Schulz
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    • 22. Februar 2019 um 13:24
    • #9

    Insofern die Immobilie in D auch ein Wohnsitz ist und nicht vermietet ist, wäre diese bei der schweizerischen Steuererklärung mit dem Eigenmietwert anzusetzen. Zusätzlich würde eine vorhanden Hypothek in der Schweiz auf diese Immobilie verteilt, egal ob sie unbelastet ist. Das würde die abziehbaren Hypothekenzinsen in der Schweiz halbieren. Ein Wohnsitz in D zu behalten kann auch Probleme bringen :winking_face:

  • Kerstin
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    • 22. Februar 2019 um 21:41
    • #10

    Hallo Horst

    kein Sheriff :smiling_face::smiling_face::smiling_face: wir konnten uns z.B. in der Schweiz nicht anmelden ohne Abmeldung aus Deutschland - Kanton Aargau - Gemeinde Böttstein

    Daher sind wir in Deutschland nicht mehr gemeldet, besitzen aber weiterhin ein deutsches Konto, wo aber nur Klein-Beträge drauf sind, für weiterhin bestehende deutsche Dinge wie eine "Geräteversicherung unseres TV-Gerätes" usw.

    LG Kerstin

  • Maik
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    • 25. Februar 2019 um 16:21
    • #11

    Hallo Horst

    Mit deinem Auto sehe ich schwarz. Wenn du dies in der Schweiz fahren möchtest, kannst du es nur noch kostenpflichtig einführen. Für eine nachträgliche Einfuhr im Zusammenhang mit dem Umzug ist es zu spät. Fraglich ist wirklich, wenn es in einem schlechten (durchgerosteten Zustand ist), ob du es überhaupt durch den MFK bekommst. Wenn das Fahrzeug bereits in der Schweiz ist, würde ich es schleunigst nach Deutschland zurückbringen.

    Darüber, dass Kerstin dich auf die unerlaubte Nutzung hinweist solltest du lieber dankbar sein. Hierbei handelt es sich um keine Bagatelle, wenn du erwischt wirst kann dies sehr teuer werden.

    Deinen Führerschein hast du bereits auf einen Schweizer Führerausweis umgeschrieben?

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Heidelinde
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    • 10. März 2019 um 16:00
    • #12

    Ohoh....klingt nich gut...das reicht schon wenn du hier in ein unfall verwickelt wirst oder die polizei divh zur kontrolle rausholt...dann hast schwierigkeiten...
    Würde das versuchen mit einem anwalt zu klären was du alles machen kannst das es in grenzen bleibt...aber denke geld eird dich das kosten.
    Schon allein die versteuerung für dein haus...hast sicher nich angegeben in deiner schweizer Steuererklärung...
    Hol dir rat...is wohl das beste...und viel glück.
    Das auto is dabei sicher das kleinere übel..

  • TommesOB
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    • 14. März 2019 um 14:31
    • #13

    Ich würde es in deinem Interesse niemals in Erwägung ziehen, dass Auto mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz zu bewegen.
    Landest du damit in einer Polizeitkontrolle erwarten dich horrende Bussgelder.

    Der Herr vom Zollamt hat mich heute informiert, wäre ich in meinen ersten 6 Monaten erwischt worden, wäre das ganze mit den möglichen Gerichtskosten (Das Thema führt quasi fix zu einer Vorladung) ganz schnell über die 5000CHF Marke klettern.

    Lass die Kiste also besser in Deutschland. Restwert mit neuem Tüv ist in Deutschland doch immer mindestens nochmal 400€. Das zahlt dir ja sogar fast jeder Export Händler!

    Autos sind in der Schweiz übrigens gar nicht so teuer in der Anschaffung, da das Leasing (Unsere klassische Autofinanzierung mit fixer Restsumme zu der das KFZ nach Ablauf erworben werden kann) teilweise schon mit 0,9% Zinsen zu haben ist.

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