Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei mein österreichisches Krankenpflegediplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Ich hatte im letzten Jahr einige Bewerbungsgespräche in Krankenhäusern und offenbar ist die Anerkennung eines in der EU erworbenen Diploms nicht zwingend notwendig, zumindest in den Häusern in Zürich, Aarau und St. Gallen bei denen ich mich vorgestellt habe. Früher gab es wohl ohne Anerkennung weniger Lohn, das dürfte sich aber zwischenzeitlich geändert haben.
Notwendig ist die Anerkennung aber wenn man ein Nachdiplomstudium (Notfall-, Anästhesie- oder Intensivpflege) machen möchte. Da ich so eine Weiterbildung dieses Jahr beginnen werde, lasse ich gerade mein Diplom anerkennen und möchte eine kleine Besonderheit für österreichische Diplome herausstreichen:
Am Anfang steht die obligatorische Vorprüfung der Unterlagen durch das SRK, bei der lediglich Kopien einiger Dokumente verlangt werden. Mittlerweile funktioniert das offenbar online Precheck. So erspart man sich schon einmal etwas Porto...
Bei aktuellen EU-Diplomen, die eine Ausbildung gemäß EU-Richtlinie bescheinigen, erhält man die Information, dass eine Anerkennung ohne Auflagen möglich ist und nun die erforderlichen Unterlagen teils im Original und teils in beglaubigter Abschrift vorzulegen sind. Dazu gehört ein Certificate of Current Professional Status / Letter of Good Standing, also eine Bestätigung, dass man in dem Land in dem der Beruf zuletzt ausgeübt wurde, auch aktuell berufsberechtigt ist und einem die Berufsberechtigung nicht entzogen wurde, etwa durch Vorstrafen.
Hier hakt es im Moment ein bisschen bei mir:
Seit letztem Jahr gibt es in Österreich ein Gesundheitsberuferegister (ähnlich dem NAREG in CH) und bis Juni 2019 müssen sich alle, die weiterhin einen Pflegeberuf in Ö ausüben wollen, registrieren. Für mich ist die zuständige Registrierungsbehörde die Arbeiterkammer. Ich bin seit Dezember registriert und habe eine Bestätigung über diese Registrierung dem Anerkennungsgesuch beigelegt. Langsam aber doch ist es in Österreich möglich einige Amtswege online zu bestreiten. Dadurch habe ich die Bestätigung per Email als pdf erhalten. Dieses pdf ist amtssigniert und auch auf dem Ausdruck findet sich das entsprechende Siegel, der Hinweis, das dieses Dokument auch ohne Unterschrift und Stempel gültig ist, der Hinweis zum entsprechenden österreichischen Gesetz und ein Hinweis wie die Echtheit geprüft werden kann. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass meine aufrechte Berufsberechtigung im öffentlichen Register online abgefragt werden kann. Nur leider akzeptiert das SRK diese Bestätigung nicht, es sei kein Original. Zwischenzeitlich habe ich den Ausdruck auch schon abstempeln lassen und erneut geschickt, auch ohne Erfolg.
Nach mittlerweile dreimaligen hin und her mit dem SRK habe ich nun einen Brief erhalten, wonach ich die österreichische Behörde auffordern soll, die Bestätigung direkt per Mail an das SRK zu senden.
Das ist im Moment etwas mühsam, zum Glück ist die Österreichische Behörde bisher sehr schnell und zuvorkommend gewesen. Offenbar bin ich einer der ersten, der mit der neuen Bestätigung eine Anerkennung beantragt.
Wer in naher Zukunft eine Anerkennung beantragt, sollte nach Möglichkeit wohl auf Stempel und Unterschrift setzten auch wenn das einen zusätzlichen Weg zum Amt bedeutet...