Hallo zusammen,
ich klicke mich durch die verschiedensten Seiten und Foren. Auch Behörden können nur schwer weiterhelfen oder wollen nicht. Ich hoffe nun auf eine Gleichgesinnte bzw. euer Wissen und Erfahrungen.
Unser Kind kommt Ende Juli zur Welt. Ich bin gebürtig aus DE, mein Freund ist Schweizer (lebt und arbeitet in CH). Gern möchten wir das Kind in der CH zur Welt bringen. Aktuell bin ich bis einschliesslich Ende Juli in Arbeit (befristeter Vertrag) im DE Mutterschutz sind wir dann Mitte Juni. Ich werde meine Arbeit sicher nicht vorher kündigen. Eine Aufenthaltsbewilligung wollten wir Mitte Mai stellen. Da ich dann irgendwann nicht mehr ständig zwischen DE und CH pendeln möchte (für einen Weg mindestens 6 Stunden ohne Pause unterwegs). Und ich ehrlich gesagt so schnell wie möglich krankenversichert sein möchte (falls Komplikationen, Frühgeburt etc.). Meinen Wohnsitz würde ich vorübergehend auch noch in DE belassen (also keine Abmeldung in DE komplett vornehmen). Beim Amt für Migration habe ich mich bereits erkundigt was ich alles brauche, eine Abmeldung aus DE zumindest schon einmal nicht. Mein Freund muss dann für uns bürgen, dass er uns als Familie ernähren kann und für uns aufkommt. Damit komme ich ganz gut klar und bin mir sicher dass es da keine Schwierigkeiten geben wird. Ich werde erst einmal bei ihm mit einziehen und auch erst in einem halben bis Jahr nach einer grösseren Wohnung schauen. Und auch erst in 2020 heiraten. Nun stellen sich dennoch ein paar Fragen.
- Darf ich in 2 Ländern einen Wohnsitz haben?
- Ich bräuchte ab Juni/Juli Schwangerschaftsvorsorge und danach eine Wochenbettbetreuung in der Schweiz. Bei den Praxen an meinen zukünftigen Wohnort habe ich schon erfahren, dass eine Anmeldung im Juni okay wäre und ich die Bestätigung der Krankenversicherung in der Schweiz benötigen wegen Kostenübernahme. Ich hoffe, dass ist wirklich nicht zu spät. Darf ich zwei KV besitzen. Eine in DE und eine der CH. Leistungen beziehe ich ja dann erstmal nur in einem Land - kurz vor Geburt und nach Geburt. Offiziell bin ich im Juni im DE Mutterschutz. Und würde meine KV in DE erst mit Beendigung meines Arbeitsvertrages "verlieren" bzw. denen mitteilen, dass ich nun in der CH bleibe. Geht das ab Anfang Juni in der CH krankenversichert zu sein und bis zum Ende des DE Arbeitsvertrages auch in DE?
- Wenn ich einen befristeten DE Arbeitsvertrag habe, beantrage ich keine Elternzeit. Habe ich dann automatisch keinen Anspruch mehr auf Elterngeld?
Leistungen in der Schweiz gibt es ja keine. Und ehrlich habe ich gearbeitet und bin davon ausgegangen dass ich dann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld habe?
- Bekommt unser Kind automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft und/oder die Deutsche?
Ich würde mich freuen, wenn jemand in der gleichen Situation ist/war und Erfahrungen hat und helfen kann. Oder ihr ein paar Tipps habt an wen man sich wenden kann.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus.
Viele liebe Grüsse (noch aus Deutschland)
Lene