Hallo zusammen.
Ich lebe in Deutschland, habe hier auch meinen Job (monrntan bin ich im Mutterschutz). Mein Mann lebt und arbeitet in der Schweiz. Ein Umzug meinerseits in die Schweiz ist geplant, verzögert sich aber wegen Baby und so
Nun ist meine Frage. Muss er mich in seiner Steuererklärung mit allem drum und dran mit angeben?
Wir leben ja nicht zusammen (wollten definitiv vor der Geburt noch heiraten, weil ich es einfach schöner finde. Auch mit dem gemeinsamen Namen) und ich habe keinerlei Einkünfte in der Schweiz. Wie gesagt, arbeite in Deutschland.
Schweizer Steuererklärung
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Ihr seid nicht verheiratet. Das ist die Antwort. Er macht seine Steuererklärung (wenn er denn eine machen kann/muss) in der Schweiz als Single und du als Single in Deutschland.
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Doch wir sind verheiratet.
Leben aber wegen Arbeit und jetzt meiner Schwangerschaft eben nicht zusammen. -
Hallo MiaKateandMe
In eurem speziellen Fall sollte ihr unbedingt vorher mit einem Schweizer Steuerberater reden. Ich traue mir nicht zu eine verlässliche Auskunft zu geben und deutsche Steuerberater kennen sich in den meisten Fällen nicht mit den Schweizer Steuergesetzen aus.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo MiaKateandMe,
Ich hatte die gleiche Situation (ausser Schwangerschaft).
Ja, man muss das Einkommen der Ehefrau im Ausland in der Schweiz deklarieren. Auch allfällige Vermögenswerte. Das Einkommen im Ausland wird dann in der Steuererklärung in der Schweiz berücksichtigt. Man zahlt zwar keine Steuern auf dieses Einkommen, aber es wird bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. -
Hallo MiaKateandMe
Deine Einkünfte muss er angeben.
Ich musste vor Kurzem erst selbst eine Steuererklärung ausfüllen, weil ich zu Beginn hier gemeldet war, aber noch in Deutschland gearbeitet hatte und Steuern bezahlt hatte. Wenn ich den beigefügten "Leitfaden zur Steuererklärung 2018" richtig verstanden habe, muss das angegeben werden. Habe mir den Teil zwar nicht genau durchgelesen, weil ich wir nicht verheiratet sind, aber überflogen habe ich es schon mal. Und alles von Euro in CHF umrechnen, musste ich auch.
Ob ihr unbedingt gleich einen Steuerberater braucht, müsst ihr selbst entscheiden. Ich hatte bei meinem Gemeinde Steueramt nachgefragt, ob ich bei Fragen mal vorbeikommen kann. Das durfte ich. Habe dann alles soweit ich es verstanden hatte ausgefüllt und war der Meinung, dass das eh alles Müll ist und ich nochmal von vorne anfangen muss. Bin dann mit allen gesammelten Unterlagen und dem ausgefüllten Bogen auf das Steueramt und die sind das nochmal im Detail mit mir durchgegangen und haben nichts zu beanstanden gehabt. War für mich mal wieder ein Zeichen, dass die Schweizer total lieb und hilfsbereit sind, solange man ehrlich und offen mit ihnen kommuniziert. Und dass das hier alles irgendwie unkomplizierter und menschlicher ist als in Deutschland.Schönen Abend
Penelope -
Hallo MiaKateandMe
Deine Einkünfte muss er angeben.
Ich musste vor Kurzem erst selbst eine Steuererklärung ausfüllen, weil ich zu Beginn hier gemeldet war, aber noch in Deutschland gearbeitet hatte und Steuern bezahlt hatte. Wenn ich den beigefügten "Leitfaden zur Steuererklärung 2018" richtig verstanden habe, muss das angegeben werden. Habe mir den Teil zwar nicht genau durchgelesen, weil ich wir nicht verheiratet sind, aber überflogen habe ich es schon mal. Und alles von Euro in CHF umrechnen, musste ich auch.
Ob ihr unbedingt gleich einen Steuerberater braucht, müsst ihr selbst entscheiden. Ich hatte bei meinem Gemeinde Steueramt nachgefragt, ob ich bei Fragen mal vorbeikommen kann. Das durfte ich. Habe dann alles soweit ich es verstanden hatte ausgefüllt und war der Meinung, dass das eh alles Müll ist und ich nochmal von vorne anfangen muss. Bin dann mit allen gesammelten Unterlagen und dem ausgefüllten Bogen auf das Steueramt und die sind das nochmal im Detail mit mir durchgegangen und haben nichts zu beanstanden gehabt. War für mich mal wieder ein Zeichen, dass die Schweizer total lieb und hilfsbereit sind, solange man ehrlich und offen mit ihnen kommuniziert. Und dass das hier alles irgendwie unkomplizierter und menschlicher ist als in Deutschland.Schönen Abend
PenelopeDas stimmt, einen Steuerberater würde ich dafür nicht engagieren. Man kann auf jeden Fall mit den zuständigen Personen Unklarheiten bereden. In meinem Fall habe ich das Einkommen im Ausland nicht korrekt deklariert und musste nur eine Korrektur einreichen. Ein netter Herr vom Steueramt hat mir alles erklärt.
Übrigens, eine falsch ausgefüllte Steuererklärung ist in der Schweiz kein Vergehen - es sei den der Steuerbetrag den man dadurch nicht zahlt 300'000 Franken übertrifft -
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja wir gehen jetzt auch mal auf die Gemeinde und fragen einfach mal nach.
Natürlich wollen wir nichts "verheimlichen" oder so (ich bin nun wirklich keine Großverdienerin und habe sich keine großen Luxusgüter ). Gibt also gar nichts zu verheimlichen.
Also in dem Sinne "falsch ausgegüllt" wäre es nicht....nur eben....unwissend.
Und schützt Unwissenheit vor Strafe? ♀️